Gutachtliche Stellungnahme zu einem im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss

Eine Anerkennung des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses erfolgt unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.

Kommt eine Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses nicht in Betracht, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen Antrag auf gutachtliche Stellungnahme zu einem ausländischen Ausbildungsabschluss zu stellen. Gleichzeitig finden Sie hier eine Checkliste zum Antrag vor. 

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