Die Ausbildungsvergütung

Die Ausbildenden zahlen den Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so bemessen, dass sie angemessen ist und mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Werden den Auszubildenden Sachleistungen (z.B. Kost und Wohnung) auf die Vergütung angerechnet, müssen in jedem Fall mindestens 25% v.H. der festgelegten Gesamtvergütung anrechnungsfrei bleiben. Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig.

Wenn eine allgemein verbindliche Tarifregelung vorliegt, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze vereinbart sein.

Es wird stets die Vergütung der Branche angewendet, in der die Ausbildung stattfindet. Lernt z.B. ein Bürokaufmann/eine Bürokauffrau in einer Bank gilt die "Bankvergütung", lernt er/sie in einem Gastronomieunternehmen gilt die "Gastronomievergütung" u.s.w. Diese Regelung ist bei allen Berufen anzuwenden, die in einer anderen als der berufsspezifischen Branche lernen.

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist gesondert zu vergüten. Auch diese Vergütung soll angemessen sein. Statt der Überstundenvergütung kann auch Freizeitausgleich gewährt werden. Für Sonn- und Feiertagsarbeit, die Jugendliche in bestimmten Wirtschaftszweigen verrichten dürfen, wird in bestimmtem Umfang Freizeit gewährt.

Den Auszubildenden wird die Vergütung bis zur Dauer von sechs Wochen weiter gezahlt, wenn z.B. eine unverschuldete Krankheit vorliegt.

Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch III von der Arbeitsagentur erhalten. Die Beihilfe wird gewährt, soweit die für die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe der Beihilfe richtet sich sowohl nach dem Nettoeinkommen der Eltern als auch nach dem der Auszubildenden.

Über die Vergütungen nach der Ausbildung dürfen wir keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich für Tarifauskünfte an das
Hessische Sozialministerium in Wiesbaden unter der Rufnummer 0611 / 817 3495.
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Branche: 1. Ausbj. 2. Ausbj. 3. Ausbj. 4. Ausbj. Stand:
Architekten/ Bauzeichner  
537,00
665,00
793,00
 
ab 06/2011
Banken
781,00
876,00

 
843,00
938,00

 
905,00
1000,00

 
 
ab 01/2011
ab 08/2013
Bau - kaufm. 643,00 886,00 1157,00   ab 06/2012
Bau - gewerbl.
648,00
996,00 1259,00 1415,00
ab 06/2012
Bekleidungsind. >18
661,00
720,00 832,00   ab 10/2011
Bekleidungsind.<18 636,00 689,00 777,00   ab 10/2011
Chemische Industrie
790,00
853,00 930,00 1002,00 ab 07/2012
bis 12/2013
Dienstleistungsberufe
550,00
600,00
690,00
  ab 03/2009
Druckindustrie
853,40
904,53
955,66
 
ab 08/2012
Einzelhandel
678,00

744,00

849,00

917,00

ab 06/2012
Eisen-Metall- Elektro
834,00
883,00
952,00
987,00
ab 05/2012
Floristen
410,00
455,00
515,00
 
ab 09/2009
bis 08/2012
Gebäudereiniger
595,00
720,00
850,00
 
ab 01/2013
Groß-, Außenhandel
735,00
801,00
897,00
954,00
ab 06/2012
Hauswirtschaft
605,00
660,00
705,00
   
Holz- u. Kunstst. Ind.
717,00
754,00
826,00
894,00
ab 08/2012
Hotel- u. Gaststätten
640,00

656,00
712,00

730,00
785,00

805,00
 
ab 11/2012
bis 03/2014
ab 04/2014
Immobilienwirtschaft
760,00
775,00
870,00
885,00
980,00
995,00
 
ab 01/2013
ab 01/2014
IT-Berufe-Allgemein
660,00
710,00
760,00
 
ab 08/2010
Kfz-Gewerbe
617,00
668,00
767,00
820,00
ab 05/2012
Nahrungsmittel-Ind.
646,50
714,00
776,50
836,00
ab 05/2010
Öffentlicher Dienst
753,00
793,26
803,30
843,30
849,02
889,02
912,59
952,59
ab 03/2012
ab 08/2013
Papier- u. Pappe Ind.
780,00
805,00
850,00
880,00
915,00
945,00
985,00
1015,00
ab 11/2012
ab 11/2013
Reisebürogewerbe
567,00
678,00
822,00
 
ab 01/2010
Speditionsgewerbe
628,00
673,00
709,00
 
ab 08/2011
Sport und Fitness
450,00
500,00
600,00
 
ab 01/2010
Textil-Industrie > 18
738,00
803,00 910,00 990,00 ab 10/2011
Textil-Industrie < 18 692,00 745,00 860,00 937,00 ab 10/2011
Textilreinigungsgew.
500,00
560,00
650,00
 

ab 08/2012

Versicherungen
828,00 903,00 977,00   ab 10/2012
Versicherungswirtschaft
778,00
853,00
927,00
 
 
Versicherungsvermittler
648,00
704,00
770,00
 
ab 01/2010
bis 12/2011
Wärme-Klimatechnik
603,00
652,00
699,00
748,00
ab 01/2009
Zeitarbeit
650,00
730,00
780,00
  ab 08/2008

 

Stand: September 2012


Weitere Informationen: Ausbildungsberaterteam