Die Strukturierung von Lernprozessen mit betrieblichen Qualifizierungsbausteinen

Es ist auf absehbare Zeit nicht möglich, die Rechtsgrundlagen der Förderstrukturen für die verschiedenen Zielgruppen zu ändern, die Maßnahmen inhaltlich vergleichbar zu strukturieren und aufeinander abzustimmen. Es ist auch davon auszugehen, dass es immer regionale Lösungen geben wird. Es musste daher ein Verfahren festgelegt werden, das die Vielfalt der Konzepte berücksichtigt, sie aber gleichzeitig strukturiert.
Die Grundlagen dafür sind das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnungen.
Das Duale System der Berufsausbildung bleibt unberührt, dorthin gibt es jedoch
Übergänge. Das  Verfahren darf nur für einen festgelegten Personenkreis angewendet werden. Das Basisprodukt ist der betriebliche Qualifizierungsbaustein. Die teilnehmenden Personen erwerben die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Arbeitsprozess eines Betriebes der Wirtschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung außerhalb der Wirtschaft. Der Anbieter vermittelt die theoretischen Inhalte.
Wenn der Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme oder die fördernde Stelle wünschen, dass die teilnehmenden Personen ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erhalten oder sie durch die Maßnahme auf eine Abschlussprüfung vorbereitet werden, dann muss der Lernprozess mit betrieblichen Qualifizierungsbausteinen strukturiert und die vorgegebenen Standards eingehalten werden. Die Bezeichnung der Maßnahme und deren Förderstruktur bleiben unberücksichtigt.

Die Zertifizierung und Anrechnung der betrieblichen Qualifizierungsbausteine erfolgt im
Zuständigkeitsbereich der hessischen Industrie-und Handelskammern und Handwerkskammern auf der Basis von festgelegten Standards. Die regional zuständige Industrie-und Handelskammer oder Handwerkskammer bestätigt die Eignung der betrieblichen Lernorte. Sie prüft die Anträge auf Anerkennung der Qualifizierungsbausteine und zertifiziert sie. Sie stellt über die erfolgreiche Teilnahme ein Zertifikat aus.
Wenn der Lernprozess in ein Berufsausbildungsverhältnis einmündet, dann entscheiden der Ausbildende und der Bewerber über die zeitliche und sachliche Anrechnung der Qualifizierungsbausteine auf die Dauer der im Berufsausbildungsvertrag zu vereinbarenden Ausbildungszeit. Bei der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplanes berücksichtigt der Ausbildende die Tätigkeiten, die der Bewerber im Rahmen von Qualifizierungsbausteinen erlernt hat. Die regional zuständige Industrie-und Handelskammer oder Handwerkskammer registriert den verkürzten Berufsausbildungsvertrag im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Wenn der Lernprozess auf die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet, dann rechnet die regional zuständige Industrie-und Handelskammer oder Handwerkskammer nach der individuellen Prüfung des Zulassungsantrages, die Dauer der Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen auf die Zeit an, die für die Zulassung zur Externenprüfung an. Maßgebend ist der angestrebte und anerkannte Ausbildungsberuf.

Die Strukturierung von Lernprozessen mit betrieblichen Qualifizierungsbausteinen finden Sie in nachfolgender  PDF-Datei.