Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe werden inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt und sind die Grundlage einer geordneten Berufsausbildung.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Der zuständige Bundesminister kann zur Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsformen und -berufe Ausnahmen zulassen.
Aufgrund von Vereinbarungen des Bundes und der Länder werden Lehrpläne für den Berufsschulunterricht inhaltlich und auf die Ausbildungsordnungen abgestimmt und gemeinsam mit ihnen veröffentlicht.