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Als Ausbildende werden die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber bezeichnet, die für ihren Ausbildungsbetrieb Auszubildende zum Zwecke der Berufsausbildung einstellen. In dieser Eigenschaft sind sie Vertragspartner der Auszubildenden und übernehmen die Verantwortung für die Erfüllung des Berufsausbildungsvertrages. Mit der Durchführung der Ausbildung können sie Ausbilder beauftragen. Sie haben die Aufgabe, den Auszubildenden die in einem Ausbildungsplan festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie die Auszubildenden charakterlich fördern, die Aufsichtspflicht übernehmen, die Unfallverhütung fördern und die Leistungen bewerten. Um diese Aufgaben wahr zu nehmen, kennen sie die wesentlichen Grundlagen der Berufsbildung, wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, können die Ausbildung planen, wissen wie Auszubildende eingestellt werden, können das Lernen fördern, Gruppen anleiten und wissen, wie man eine Berufsausbildung erfolgreich beendet. Die Grundlagen für diese Arbeit lernen sie in einem Ausbilderlehrgang, z.B. bei der IHK.
Die Lehrkräfte der Berufsschule absolvieren - oftmals nach vorausgegangener Berufsausbildung und/oder einschlägigem Fachstudium - ein Lehramtstudium, bevor sie über ein Referendariat für den Unterricht an einer beruflichen Schule qualifiziert sind.
Betrieb
Lernen unsere Ausbilder die Grundlagen für den Umgang mit Auszubildenden in einem Ausbilderlehrgang?
Wenden wir pädagogische Kenntnisse, insbesondere Unterweisungsmethoden und Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen, durch geeignetes Personal an?
Sind unsere Ausbilder kompetent und motiviert?
Benennt unsere Geschäftsleitung entsprechend qualifizierte Mitarbeiter als Ausbilder?
Vereinbaren wir die Aufgaben unserer Ausbilder in einem Zusatzvertrag zu ihrem Arbeitsvertrag? | Berufsschule
Sind unsere Lehrkräfte qualifiziert ausgebildet - nach den Vorgaben des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes?
Nehmen unsere Lehrkräfte ihre Fortbildungspflicht nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz wahr?
Nutzen wir als Lehrkräfte das Angebot der Ausbildungsbetriebe an Betriebspraktika teilzunehmen?
Nehmen wir gemeinsame Fortbildungsangebote mit Ausbildern wahr? |
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