Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass Auslandsaufenthalte Bestandteil der Ausbildung sein können. Sie werden auf freiwilliger Basis im Berufsausbildungsvertrag vereinbart. Die Zeit im Ausland kann bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Durch Ausbildungsabschnitte bei Partnern im Ausland können die Betriebe ihre Ausbildung attraktiver machen und ihren künftigen Fachkräften internationales Know-how vermitteln. Finanzielle Unterstützung hierzu bieten EU-Förderprogramme.
Am Ende eines Auslandaufenthaltes sollten Auszubildende darauf achten, ihre während des Aufenthalts erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten zu dokumentieren. Hierfür gibt es den "Europass Berufsbildung" der EU. Er bescheinigt in detaillierter Form Art und Inhalte eines Auslandspraktikums.
Unterstützen wir die Ausbildung von Auszubildenden im Ausland durch Freistellung vom Berufsschulunterricht und bieten wir die Möglichkeit, versäumte Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten?