Berufsschulnote
Auszubildende haben die Möglichkeit die Note ihrer berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis eintragen zu lassen (§ 37 BBiG). Damit wir das Zeugnis zeitnah zur letzten Prüfung erstellen können, ist es erforderlich das Antragsformular spätestens am Tag der letzten mündlichen/praktischen Prüfung einzureichen. Hier ein Beispiel wie die Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis eingetragen wird.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:
Robert Röder (industriell-technische Ausbildungsberufe)
Freie Ausbildungsplätze
- » Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
- » Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation
- » Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
- » Fachinformatiker/-in (Systemintegration)
- » Personaldienstleistungskaufmann/-frau
- » Informatikkaufmann/-frau