Auszubildende haben die Möglichkeit die Note ihrer berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis eintragen zu lassen (§ 37 BBiG). Damit wir das Zeugnis zeitnahzur letzten Prüfung erstellen können, ist es erforderlich das Antragsformular spätestens am Tag der letzten mündlichen/praktischen Prüfung einzureichen. Hier ein Beispiel wie die Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis eingetragen wird.