Zulassung im Sonderfall (Externen-Prüfung)
Nicht nur Auszubildende, sondern auch andere Personen werden laut Berufsbildungsgesetz zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen, wenn sie nachweisen können, dass sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen. Ausbildungszeiten in anderen Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden berücksichtigt. Die erforderliche Mindestzeit bei dreijährigen Ausbildungsberufen beträgt 4,5 Jahre Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen 3 Jahre.
Soldaten und Soldatinnen werden ebenfalls zugelassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine Zulassung rechtfertigen, erworben wurden.
Ein Prüfungsvorbereitungskurs ist in jedem Fall sinnvoll. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Bildungsträger, die solche Kurse anbieten.
Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Wenn die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse über die Berufserfahrung) eingereicht werden, sind wir gerne bereit zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.
Download: Antrag auf Externen-Prüfung
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:
Robert Röder (industriell-technische Ausbildungsberufe)
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