Änderungsvertrag zum Berufsausbildungs- / Umschulungsvertrag
Der Antrag auf Verlängerung/Verkürzung der Ausbildung wird mit dem Berufsausbildungsvertrag bei der IHK eingereicht. Gleiches gilt für den Wechsel des Ausbildungsberufes.
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
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Weitere Informationen: Ausbildungsberaterteam
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