Studieren an hessischen Hochschulen ohne Abitur

Das Hessische Hochschulgesetz (HHG) wurde am Ende 2009 novelliert. Die IHKs haben sich im Novellierungsverfahren dafür eingesetzt, neben dem Meister auch die Weiterbildungsabschlüsse im Gesetz zu verankern, die dem Meister entsprechen. Der Gesetzgeber hat die Abschlüsse von IHK-Weiterbildungsprüfungen in der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 7. Juli 2010 aufgenommen. Konkret bedeutet das, dass Fachwirte, Fachkaufleute und Industrie- sowie Fachmeister mit IHK-Zeugnis zum Studium aller Fachrichtungen an allen hessischen Hochschulen berechtigt sind.

Auch wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und anschließend mindestens 3 Jahre hauptberuflich gearbeitet hat, kann nach einer Hochschulzugangsprüfung studieren. Weitere Informationen zum Verfahren werden hier aufgezeigt und sind grundsätzlich in der Verordnung nachzulesen.
 
Weitere Informationen zum Hochschulzugang für Absolventen mit IHK-Zeugnis finden Sie auf den folgenden Seiten: