Studieren ohne Abitur für beruflich Qualifizierte
Der Weg zum Hochschulzugang für Ausbildungsabsolventen
Absolventen einer Ausbildung können auch ohne Abitur einen Hochschulzugang erwerben, sofern sie in dem von ihnen angestrebten Studienbereich eine Hochschulzugangsprüfung ablegen. Mit der Prüfung wird die Vorbildung und Eignung für ein Hochschulstudium in dem Studienbereich geprüft. Es soll festgestellt werden, ob die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage ist, das Studium mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss zu absolvieren.
Zulassungsvoraussetzungen
Fall 1: Voraussetzungen zu einem Studium, das zur Ausbildung passt
Voraussetzung für die Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung ist eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem zum Studium fachlich verwandten Bereich und anschließend mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich.
KONKRET:
Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung für ein fachlich affines Studium:
mindestens 2 Jahre Berufsausbildung
+ 3 Jahre Berufspraxis
BEISPIEL:
Eine Ausbildung als Industriekauffrau und 3 Jahre Berufspraxis in dem erlernten Beruf reichen als Voraussetzung zur Hochschulzugangsprüfung für ein Studium der Betriebswirtschaft.
Fall 2: Voraussetzungen für ein Studium, das NICHT zur Ausbildung passt
Wird ein zu Berufsausbildung oder Berufstätigkeit fachfremdes Studium angestrebt, so muss neben der Berufsausbildung und der Berufstätigkeit noch eine qualifizierte Weiterbildung von mindestens 400 Stunden in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich absolviert werden.
KONKRET:
Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung für ein fachlich NICHT affines Studium:
mindestens 2 Jahre Berufsausbildung
+ 3 Jahre Berufspraxis
+ qualifizierte Weiterbildung von 400 Std.
Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind: Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen, inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen sowie Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung.
BEISPIEL:
Mit einer Ausbildung als Mechatroniker und 3 Jahren Berufspraxis in dem erlernten Beruf muss für ein Studium der Betriebswirtschaft noch eine Weiterbildung im kaufmännischen Bereich nachgewiesen werden, die mindestens 400 Stunden umfasst.
Prüfungsorganisation
Für die Organisation und Durchführung der Hochschulzugangsprüfungen werden an den staatlichen Hochschulen gemeinsame hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse gebildet. Hier sitzen berufs- und fachkundige Prüfer, die jeweils für die Abnahme der Prüfungen für einen Studienbereich hessenweit zuständig sind.
Eine Tabelle mit den hochschulübergreifenden Prüfungsausschüssen für die Hochschulzugangsprüfung sortiert nach Studienbereich findet sich im Studienführer vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Antragstellung
Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung ist schriftlich bei der Trägerschule des Prüfungsausschusses zu stellen. Im Antrag ist anzugeben, für welchen Studienbereich die Studienberechtigung erworben und von welcher Prüfungskommission die Prüfung abgenommen werden soll.
Dazu kommen folgende Unterlagen:
- Ein Lebenslauf
- Eine amtlich beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses und der Zeugnisse der Berufsausbildung
- Der vollständige Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufsausübung
- evtl. der Nachweis der Weiterbildung und
- Eine Erklärung darüber, ob und für welchen Studienbereich die Bewerberin oder der Bewerber bereits früher bei dieser oder einer anderen Hochschule in Hessen einen Antrag auf Zulassung zu einer Hochschulzugangsprüfung gestellt hat.
Antragsfristen sind der 15. Februar bzw. 15. August, sofern die Trägerhochschule nichts anderes bekannt macht. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einem Prüfungsgespräch, das auch als Gruppenprüfung mit bis zu drei Teilnehmern durchgeführt werden kann. Das Prüfungsgespräch dauert für jeden Bewerber 50 bis 60 Minuten, die schriftliche Prüfung zwei bis vier Stunden.
Die Prüfungen umfassen die wesentlichen allgemeinen und fachlichen Grundlagen, die Voraussetzung für das Studium sind. Die besonderen berufsbezogenen Erfahrungen und Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers werden hierbei berücksichtigt.
Informationen über die Inhalte und Formen des geplanten Studiums, sowie darüber, ob und gegebenenfalls wie man sich auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereiten kann, finden sich bei der jeweiligen Hochschule. Die Bewerberin oder der Bewerber kann auch vorab ein Beratungsgespräch beantragen.
Die durch die Prüfung erworbene Studienberechtigung behält ihre Gültigkeit, auch wenn das Studium nicht direkt nach der Prüfung angetreten wird.
Das Prüfungsverfahren soll drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist abgeschlossen sein.
Das gesamte Verfahren ist nachzulesen in der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen.
Freie Ausbildungsplätze
- » Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
- » Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation
- » Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
- » Fachinformatiker/-in (Systemintegration)
- » Personaldienstleistungskaufmann/-frau
- » Informatikkaufmann/-frau