OloV

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Die "Qualitätsstandards zur Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit (OloV) " sind ein Produkt der Partner im Hessischen Pakt für Ausbildung und eine landesweite Strategie. Sie sind in die Prozesse Berufsorientierung, Ausbildungsplatzakquise, Matching und Vermittlung gegliedert.

Aus den Ergebnissen von Workshops, aus bilateralen Gesprächen mit regionalen Ausbildungsmarkt-Akteuren, dem Hessischen Kultusministerium und Vertretern der Staatlichen Schulämter sowie aus Recherchen hat die INBAS GmbH diese Qualitätsstandards für Hessen entwickelt. Sie dienen als Grundlage für eine mittel- und langfristige Qualitätsentwicklung in den genannten Themenfeldern.

1. Allgemeine Qualitätsstandards (AQ)

Sie sind die Basis zur Umsetzung aller weiteren Standards.


AQ1 "Benennung Regionaler Koordinatorinnen und Koordinatoren"

In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis benennen die Ausbildungsmarkt-Akteure eine Person, welche die Regionale Koordination bei der Umsetzung der Qualitätsstandards übernimmt.


AQ2 "Benennung von Ansprechpersonen Berufsorientierung bei den Staatlichen Schulämtern"

Jedes Staatliche Schulamt in Hessen benennt eine Ansprechperson für Berufsorientierung.


AQ3 "Steuerungsgruppen-Treffen der regionalen Akteure"

In regelmäßigen Steuerungsgruppen-Treffen reflektieren die regionalen Akteure den Umsetzungsstand der Qualitätsstandards.


2. Inhaltliche Qualitätsstandards


Sie dienen der Optimierung der drei Prozesse: Berufsorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife, Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, Matching und Vermittlung.


Qualitätsstandards für den Prozess der Berufsorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife (BO)


BO1 "Benennung von Schulkoordinatorinnen und Schulkoordinatoren"

Jede Schule benennt mindestens eine Person als Schulkoordinatorin oder Schulkoordinator Berufsorientierung.


BO2 "Schulcurricula fächerübergreifende Berufsorientierung"

Die Schulkoordinatorinnen und Schulkoordinatoren erarbeiten gemeinsam mit den anderen Lehrkräften Curricula für die Gestaltung und Umsetzung eines fächerübergreifenden Berufsorientierungs-Prozesses mit Förderung der Ausbildungsreife.


BO3 "Durchführung von Kompetenzfeststellungen"

Bestandteil des Berufsorientierungs-Prozesses mit Förderung der Ausbildungsreife ist eine umfassende Kompetenzfeststellung, in deren Verlauf die personalen, methodischen und sozialen Kompetenzen jeder Schülerin und jedes Schülers festgestellt und dokumentiert werden.


BO4 "Individuelle Förderung der Ausbildungsreife"

Aus den Ergebnissen der Kompetenzfeststellung werden Rückschlüsse auf den Förderbedarf der Schülerin bzw. des Schülers gezogen. Sofern Förderbedarf besteht, wird dieser mit der Schülerin bzw. dem Schüler besprochen und in den individuellen Förderplan integriert. Geeignete Maßnahmen werden – ggf. mit externen Partnern – in die Wege geleitet.


BO5 "Regionale Berufsorientierungs-Veranstaltungen"

Ab der 7. Klasse wird für alle Schülerinnen und Schüler jährlich mindestens eine regionale Berufsorientierungs-Veranstaltung angeboten.


BO6 "Qualifizierung der schulischen Fachkräfte im Bereich Berufsorientierung"

Jede Schule sorgt für die Qualifizierung ihrer Fachkräfte, die in der Berufsorientierung eingesetzt werden. Ein breites Fortbildungsangebot außerhalb der schulinternen Weiterbildung ist sicherzustellen.


BO7 "Praktika"

Im Rahmen der betrieblichen Blockpraktika bzw. der betrieblichen Lerntage werden definierte Mindestkenntnisse vermittelt. Die Praktika und betrieblichen Lerntage werden im Unterricht vor- und nachbereitet.


BO8 "Durchführung von Bewerbungstrainings"

Im Rahmen des Berufsorientierungs-Prozesses wird mit allen Schülerinnen und Schülern spätestens in der Vorabgangsklasse ein professionelles Bewerbungstraining durchgeführt.


BO9 "Beteiligung der Erziehungsberechtigten am Berufsorientierungs-Prozess"

Am Berufsorientierungs-Prozess werden die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler beteiligt.


BO10 "Einsatz des Berufswahlpasses"

Alle schulischen und außerschulischen Aktivitäten im Rahmen der fächerübergreifenden Berufsorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife werden im Ordner Berufswahlpass dokumentiert.


E-BO11 "Empfehlung: Verankerung von arbeitsweltbezogenen Inhalten in der Ausbildung von Lehrkräften


E-BO12 "Empfehlung: Schulsozialarbeit und Berufsorientierung"

 

Qualitätsstandards für die Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen (AK)


AK1 "Abstimmung der Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen"

Die regionalen Akteure erarbeiten ein gemeinsames Konzept für die Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen und stimmen ihre Aufgaben miteinander ab.


AK2 "Öffentlichkeitsarbeit für Ausbildungs- und Praktikumsplätze"

Die regionale Ausbildungs- und Praktikumsplatz-Akquise wird durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.


AK3 "Mindestanforderungen für Praktikumsbetriebe"

Die regionalen Akteure vermitteln Jugendliche nur in Praktikumsbetriebe, die Mindestanforderungen erfüllen.

 


Qualitätsstandards für den Prozess Matching und Vermittlung

MV1 "Der Vermittlungsprozess baut auf den Kompetenzen der Jugendlichen auf"

Die Schritte des Vermittlungsprozesses werden auf der Grundlage der Kompetenzprofile der Jugendlichen geplant.


MV2 "Förderung der Vermittelbarkeit"

Sofern bei einzelnen Jugendlichen mangelnde Ausbildungsreife oder fehlende Berufseignung festgestellt wurde, schlägt die vermittelnde Stelle geeignete Fördermaßnahmen vor.


MV3 "Transparenz über Angebote im Übergang Schule–Beruf"

Die regionalen Akteure beteiligen sich an der Erstellung und Pflege von Instrumenten zur Verbesserung der Transparenz über Angebote im Übergang Schule–Beruf in der Region.


MV4 "Persönliche Ansprechperson bei der vermittelnden Stelle"

Jeder und jedem Ausbildungsplatzsuchenden und jedem Betrieb steht bei der vermittelnden Stelle während des gesamten Vermittlungsprozesses eine qualifizierte persönliche Ansprechperson zur Verfügung.


MV5 "Ablauf des Vermittlungsprozesses"

Die regionalen Akteure gestalten den Vermittlungsprozess für Ausbildungsplatzsuchende und Unternehmen kontinuierlich und transparent.


MV6 "Durchführung von Bewerbungstrainings"

Sofern mangelnde Kenntnisse zu Bewerbungsverfahren und Bewerbungsbedingungen bei einzelnen Jugendlichen festgestellt wurden, bietet die vermittelnde Stelle Bewerbungstrainings an oder lässt diese durch qualifizierte Anbieter durchführen.


MV7 "Beratung vor und nach Vorstellungsgesprächen"

Die vermittelnde Stelle bietet den Jugendlichen Beratung vor und nach Vorstellungsgesprächen an.

 

MV8 "Individuelle Beratung und Begleitung im Vermittlungsprozess"

Die vermittelnde Stelle bietet individuelle Begleitung und Beratung im Vermittlungsprozess an, sofern diese von den Jugendlichen gewünscht wird.