Finanzierung von beruflicher Weiterbildung

Allgemeine Förderungen

Kontinuierliche Weiterbildung und Qualifizierung sind wichtige Wachstumsfaktoren für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Betriebe nehmen dies ernst. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft sind die Unternehmen mit 27 Milliarden Euro der größte Finanzier der Weiterbildung in Deutschland.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Initiativen auf Bundes- und Landesebene, um die Bereitschaft zum lebensbegleitenden Lernen zu fördern.

Dazu gehören folgende Instrumente:
  • „Aufstiegs-BaföG“ für berufliche Weiterbildung, z.B. als Fachwirt, Fachberater, Fachmeister oder Industriemeister
  • Bildungsgutschein der Arbeitsagentur für Arbeitnehmer, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten
  • WeGebAU zur Weiterbildung gering Qualifizierter und älterer Arbeitnehmer
  • Qualifizierungsscheck für Beschäftigte, die Ihren Berufsabschluss nachholen möchten.
    Ansprechpartner: Herr Hasan Kara 

Einen umfassenden Überblick und Hinweise zur Qualität von Weiterbildungsangeboten bietet die Information der Stiftung Warentest.

Weitere Informationen zu Zielgruppen und Förderbedingungen erhalten Sie auf den Webseiten der Initiativen. Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen direkt an die dort angegebenen Ansprechpartner.

Förderung des Landes Hessen


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Gefördert aus Mitteln des Landes Hessen
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen eine Aufstiegsprämie für alle Absolventen von öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen, die im Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Außerdem muss die Prüfung von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet sein.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen IHK in Hessen abgelegt wurde und ein entsprechendes Prüfungszeugnis ausgestellt wurde. Zudem muss der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen.
Hat die Prüfung außerhalb Hessens stattgefunden, so ist nachzuweisen, dass es keine fachlich und örtlich zuständige IHK in Hessen für diese Prüfung gab.
Antragsverfahren
Mit dem Versand der Prüfungszeugnisse weist die IHK ihre Absolventinnen und Absolventen auf die Möglichkeit hin, die Prämie zu beantragen.
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) auf der Website des Hessischen Industrie- und Handelskammertages 
einzureichen. Dort wird eine Selbsterklärung zum Wohn- und Beschäftigungsort der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses verlangt. Außerdem muss eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) als Upload beigefügt werden.
Auszahlung
Die Auszahlung der Prämie erfolgt in der Regel zehn bis vierzehn Wochen nach Antragstellung.
Hintergrund
Mit der Aufstiegsprämie sollen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Gleichzeitig soll der Erwerb eines Fortbildungsabschlusses auf DQR-Niveau 6 oder 7 als attraktives Weiterbildungsziel, das zu einer akademischen Ausbildung gleichwertig ist, gefördert und gestärkt werden.