Digitale Signatur

Digitale Signatur - was ist das?

Mit der digitalen Signatur können E-Mails signiert und verschlüsselt werden. Diese Daten bestätigen die Identität des Absenders und gewährleisten, dass die Daten auf dem Weg durch das Netz nicht unbemerkt verändert werden. Rechtsgeschäfte können dadurch im Internet rechtsverbindlich abgeschlossen werden, und der elektronische Geschäfts- und Zahlungsverkehr wird sicherer. Nach §§ 126 ff BGB ist die gesetzliche „qualifizierte elektronische Signatur“ der handschriftlichen Unterschrift der gesetzlichen Schriftform des Privatrechts gleichgestellt, wenn das signierte Dokument um den Namen des Unterzeichnenden ergänzt („elektronische Form“) und diese elektronische Form vom Gesetz nicht ausgeschlossen wird.

Digitale Signatur - wie funktioniert das?

Mit Hilfe einer speziellen Chipkarte, die durch die Eingabe einer persönlichen PIN-Nummer aktiviert wird, werden die Daten des Dokumentes mit einem elektronischen Siegel, der digitalen Signatur, versehen. Die Chipkarte, die unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hergestellt wird, enthält einen Signaturschlüssel mit einer privaten und einer öffentlichen Komponente. Anhand der öffentlichen Komponente lässt sich online feststellen, ob die digitale Signatur des Absenders noch gültig ist.

Digitale Signatur - wo kann ich sie anwenden?

Die Einsatzmöglichkeiten des IHK-Signatur-Startpaketes sind vielfältig. Sie reichen von der Signatur und Verschlüsselung von E-Mails bis hin zur sicheren Authentifizierung im Netz. Die Signaturkarte ermöglicht u.a. die Nutzung der IHK-Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“. Sie kann Anwendung finden bei der Online-Abwicklung öffentlicher Aufträge /E-Vergabe, im Elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV), in der Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr, dem Online-Mahnverfahren, der Schutzrechtsanmeldung beim DPMA, der Testierung von Vollständigkeitserklärungen und der Erstellung elektronischer Rechnungen mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Nähere Informationen finden Sie in der Produktbeschreibung (Pdf).

Warum bietet die IHK einen Signatur-Service?

Bereits im Jahr 1999 hat die Dachorganisation der deutschen IHKs, der DIHK zusammen mit zehn nationalen IHK-Organisationen der EU und dem europäischen Dachverband Eurochambres „Chamber Sign" gegründet. Die IHKs haben es sich zur gemeinsamen Aufgabe gemacht, Sicherheitstechniken im E-Business zu vereinheitlichen und zu verbessern. Als Dienstleistungsangebot für die Unternehmen kann das "Startpaket" zur digitalen Signatur bei über 60 deutschen Industrie- und Handelskammern, darunter auch der IHK Frankfurt, beantragt werden.

Wie bekommt man eine IHK-Signaturausstattung?

Zur Registrierung und Bestellung Ihrer Signaturausstattung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Registrierung erfolgt persönlich im IHK Service-Center in der Schillerstraße 11, 60313 Frankfurt, da der Antrag vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Sie erreichen uns unter der Tel.-Nr. ++49 69 2197-1280. Wir informieren Sie gerne über erforderliche Dokumente.

Informationen zu Produkten, Preisen und Anwendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Wichtig: Zur Registrierung wird der Personalausweis (ersatzweise ein Reisepass), der noch mindestens einen Monat gültig sein muss, benötigt.

Die Daten werden registriert und online an die Firma D-Trust GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei, geschickt. Nach strengsten Sicherheitsvorlagen wird dort die persönliche Chipkarte erstellt und das Zertifikat verwaltet. Dieses dokumentiert, dass der Registrierte als natürliche Person existiert und zuverlässig identifiziert wurde. Nach derzeit ca. 4 Wochen erhalten Sie von D-Trust Ihre persönliche Signaturausstattung.