Ursprungszeugnisse
Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen können elektronisch - über das Internet - beantragt werden. Erforderlich hierfür ist die Ausstattung Ihres PCs mit der ChamberCard, erhältlich in unserem Service-Center, mit der es möglich ist, eine rechtsverbindliche elektronische Signatur zu erzeugen.
Zur Beantragung der Chambercard muss der Antragsteller persönlich in der IHK erscheinen und seinen Personalausweis vorlegen. Das Chambercard Startpaket enthält die ChamberCard, eine personalisierte Chipkarte im Scheckkartenformat, ein Kartenlesegerät und die Security Software.
Über die Internet-Seite http://signatur.ihk.de die auch eine Demo-Version und ein Handbuch enthält, wird die Anwendung angewählt. Mit der Auswahl des Menü-Punktes "Ein neues Ursprungszeugnis beantragen" wird ein Java-Applet gestartet, der Antrag erscheint und kann wie gewohnt ausgefüllt werden.
Möglich ist auch, Daten aus dem firmeninternen EDV-System über eine Schnittstelle einzulesen. Über den Button "Anhang hinzufügen" können eingescannte Nachweise, zu bescheinigende Handelsrechnungen oder sonstige Exportdokumente zusammen mit dem Antrag an die IHK übermittelt werden.
Weil die Dokumente bei ausländischen Behörden vorgelegt werden müssen, ist es leider bis auf Weiteres unumgänglich, dass sie durch die IHK zu Papier gebracht werden. Anschließend werden die Dokumente manuell gesiegelt und unterzeichnet.
Die Übergabe an das Unternehmen erfolgt dann nach Wunsch: per Post oder per Abholung. Die elektronischen Anträge werden durch den Partner der IHKs zentral archiviert und sind während der Aufbewahrungsfrist ständig abrufbar. Somit entfällt in den Unternehmen auch die Ablage.