Gaststättenunterrichtung

Am 01. Mai 2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten.
Gegenüber dem bisherigen Gaststättenrecht des Bundes besteht die wesentliche Änderung im Wegfall der Erlaubnispflicht (Gaststättenerlaubnis), die durch ein Anzeigeverfahren abgelöst wird.
Die Gaststättenerlaubnis wurde bisher nur einer Person erteilt, die u.a nachweist, dass sie oder ihr Stellvertreter über die Grundzüge der für ihren Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist. Die sogenannten Gaststättenunterrichtungen wurden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.
In Hessen ist eine Teilnahme an der Unterrichtung nicht mehr erforderlich. Die IHK Frankfurt am Main bietet die Gaststättenunterrichtung nicht mehr an.