Business Improvement Districts (BIDs)

Business Improvement Districts (BIDs)

BIDs sind ein Erfolg versprechendes, städtebauliches Instrument zur Attraktivitätssteigerung, Stärkung und Revitalisierung von Innenstädten und Stadtteilzentren. Im Kern handelt es sich um eine Selbstverpflichtungsinitiative von Immobilienwirtschaft sowie Grundeigentümern, Einzelhandel und Gaststättengewerbe in Form von Public Private Partnerships (PPP).


Situation in den Zentren

Die Grund-, Mittel und Oberzentren der gewachsenen europäischen Stadt geraten zunehmend unter Druck. Erst öffnete der großflächige Einzelhandel seine Tore auf der „grünen Wiese“ d.h. außerhalb der Zentren oder zog gemeinsam mit Discountermärkten zwischen zwei Orte. Nun siedeln sich Shopping-Center auch innerorts an. Die Magnetwirkung der Shopping-Center erzeugt schlagartig eine Attraktivitätsminderung aller anderen Lagen. Die großflächigen Einzelhandelszentren bieten professionelles Management, ausreichend Parkraumangebote und verfügen über ein gemeinsames Budget für Marketing und Veranstaltungen, für Sicherheit und Sauberkeit. Außerhalb der Shopping-Center prägen häufig Ladenleerstände das Bild, sog. Einkaufsinseln entstehen. Der Strukturwandel wird dadurch verstärkt, dass sich traditionelle Einzelhändler zurückziehen und eine Filialisierung in den Zentren zunimmt. Mit der Aufgabe kleinerer inhabergeführter Einzelhandelsbetriebe geht auch ein Teil der Individualität der Städte verloren und die Uniformität der Zentren nimmt zu. Die Kundenfrequenz auf den Straßen sinkt und Laufwege verändern sich.


Lösungsansatz BID

BIDs können ein Lösungsansatz für erfolgreiche Stadtentwicklung sein und dem Stadtmarketing neue Impulse geben. Dahinter verbirgt sich ein nordamerikanisches Stadtentwicklungsmodell zur Revitalisierung innerstädtischer Quartiere, das auf der Eigeninitiative der lokalen Wirtschaft beruht.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Instrument des "Business Improvement Districts" in Nordamerika zu einer der erfolgreichsten Methoden zur Revitalisierung und Stärkung innerstädtischer Geschäftsbereiche entwickelt. In den 70er Jahren wurden diese auf Initiative von Gewerbetreibenden als Antwort auf bestehende bzw. im Entstehen begriffene Einkaufszentren zunächst in Kanada gegründet. Das hierbei entwickelte und seitdem erfolgreich angewandte Modell, das sich aus den Elementen Eigeninitiative, Selbstverpflichtung und Public Private Partnership zusammensetzt, wurde in den USA in den 80er Jahren weiterentwickelt und durch Landes- und Gemeindegesetze rechtlich verankert.

Über Tausend solcher BIDs wurden seitdem als klar definierte und abgegrenzte innerstädtische Entwicklungsgebiete in nordamerikanischen Städten auf Initiative von Geschäftsleuten und Laden- und Immobilienbesitzern mit Erfolg installiert. Ein Erfahrungsbericht von Ende 2003 aus den USA gibt hierzu einen guten Einblick. Inzwischen gibt es ähnliche Modelle in Großbritannien und Schweden sowie außereuropäisch in Japan, Südafrika und Australien.


Standort wird revitalisiert

Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer in einem Quartier schließen sich zusammen, um in einem örtlich klar abgegrenzten Bereich für einen begrenzten Zeitraum - üblich sind 3 bis 5 Jahre - Revitalisierungsmaßnahmen für den Standort zu ergreifen und diese gemeinsam zu finanzieren.

Das Ziel ist die Schaffung eines sicheren, einladenden und prosperierenden Zentrums für Gewerbetreibende, Bewohner und Kunden. Individuelle Projekte und Maßnahmen des BIDs werden örtlich festgelegt. Hierzu zählen u. a. Ladenleerstandsmanagement, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und -gestaltung, Quartiersmarketing sowie Sicherheit und Sauberkeit und nicht zuletzt die Werterhaltung bzw. -steigerung der Immobilien.

Die Aufwertungsmaßnahmen sind als Optimierungsmöglichkeit für den Standort zu begreifen, als sog. „On-Top-Leistungen“. Sie dienen nicht dazu, originär staatliche Aufgaben auf Private zu übertragen.


Anlieger und Akteure müssen zustimmen

Dem „Trittbrettfahrer-Problem“ wird dadurch begegnet, dass sich auf der Basis und als Ergebnis eines Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses alle (gewerblichen) Grundstückseigentümer zu einer finanziellen Beteiligung an der Quartiersentwicklung verpflichten. Dies setzt einen intensiven Informations- und Diskussionsprozess mit Einbindung aller Gewerbetreibenden und Grundeigentümer voraus. Ein BID kann erst dann eingerichtet werden, wenn Anlieger und Akteure dem Vorhaben zustimmen, bzw. nicht gegen ein BID votieren. So müssen in einigen Bundesländern zunächst die Immobilieneigentümer zustimmen, um den Prozess starten zu können. In Hessen beispielsweise ist die Zustimmung von 15% der Immobilieneigentümer (Anzahl Grundstücke und Grundstücksfläche) erforderlich.

Zudem dürfen in Hessen nicht mehr als 25% der Immobilieneigentümer (Anzahl Grundstücke und Grundstücksfläche) dem Vorhaben aktiv widersprechen, sonst gilt das BID-Projekt als abgelehnt. In anderen Bundesländern (z.B. Hamburg) liegt diese Quote bei 30%.

Mit der Abstimmung über das BID wird ein Businessplan für das BID festgelegt, der aus Gebiets-, Maßnahmen-, Finanzplan und Finanzierungsschlüssel besteht. Der Finanzierungsschlüssel legt fest, wie hoch die BID-Abgabe für den einzelnen ist. Durch den gleichzeitigen Beschluss von Maßnahmenplan und Finanzierungsschlüssel werden für jeden Betroffenen Kosten und Nutzen transparent.

Die Gemeinde erhebt nach positiver Entscheidung der Grundeigentümer gemeinsam die BID-Abgabe, deren Aufkommen der BID-Initiative dann direkt seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Das Aufkommen der BID-Abgabe steht dem BID zur Verwirklichung des beschlossenen Maßnahmenplans zur Verfügung. Der finanzielle Handlungsrahmen des BIDs kann durch Spenden für „events“ oder wirtschaftliche Betätigungen ausgeweitet werden.


BIDs in Deutschland

In der Bundesrepublik haben verschiedene Bundesländer legislative Grundlagen für BIDs geschaffen. In Hamburg gibt es seit 2005 das "Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren". Weitere Informationen zu den verschiedenen BID-Projekten in Hamburg sind auf der Internetseite der HK-Hamburg verfügbar.

Der Hessische Landtag verabschiedete das Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere (INGE) am 21.12.2005, sodass das Gesetz am 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Die Hessischen IHKs hatten zu dem Gesetzentwurf eine eigene Stellungnahme abgegeben und hatten an der Anhörung im Landtag teilgenommen. Hessen ist nach Hamburg, das erste Flächenbundesland mit einem BID-Gesetz. Das Hessische Gesetz wurde in 2010 novelliert und verlängert.

Weitere BID-Gesetze folgten in Schleswig-Holstein (2006), Bremen (2006), im Saarland (2007) und in Nordrhein-Westfalen (2008). In Nordrhein-Westfalen wird von Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) gesprochen.

In Hessen wurden BIDs bisher in Gießen, Baunatal und Offenbach am Main eingerichtet.


Weitere Informationsquellen:

Unter www.urban-improvement-districts.de finden Sie eine Informationsplattform zum Thema BID mit Gesetzen und Gutachten.

Über steuerliche Aspekte sowie die Grundlagen des Vereinsrechts für Immobilien Eigentümer-Initiativen (BID) informiert das Deutsche Seminar für Städtebau und Wirtschaft (DSSW) in einer Broschüre (19 Seiten) zum Downloaden. Ebenso bietet das DSSW eine Muster-Satzung (11 Seiten) für eine Standortgemeinschaft in der Form des e.V.

Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. (bcsd) hat sich zum Ziel gesetzt, die Einführung des Instruments BID in Deutschland zu fördern.

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Sebastian Trippen Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung
Telefon:069 2197-1215 Fax:069 2197-1815