Rundfunkfinanzierung muss neu geordnet werden
Das System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hält mit den technischen Entwicklungen nicht Schritt. Daher muss das Modell zur Erhebung der GEZ-Gebühr grundlegend überarbeitet und die PC-Gebühr abgeschafft werden. Die Medienpolitische Kommission Hessen fordert die Einführung einer geräteunabhängigen Finanzierung.
Laut 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen seit dem 01.01.2007 für alle internetfähigen Rechner Rundfunkgebühren gezahlt werden - auch, wenn sie nicht für den Empfang von Radio oder Fernsehen genutzt werden. Demnach ist grundsätzlich jedes Empfangsgerät gebührenpflichtig. Es wird auf alle „neuartigen Empfangsgeräte“, wie internetfähige PCs, UMTS-Handys und internetfähige Kühlschränke eine Gebühr von 5,52 Euro fällig, sofern weder Fernseher noch Radio zum Empfang bereit gehalten werden. Eine Ausnahme gibt es für private Haushalte: Hier deckt die Monatsgebühr alle Geräte ab, vorausgesetzt, sie werden im eigenen Haushalt genutzt. Hat jemand aber mehrere Wohnungen, so ist für jede Wohnung zu zahlen. Für Unternehmen/Unternehmer gilt diese Pauschale nicht. Sie müssen für jedes Gerät eine Gebühr zahlen.
Geräteunabhängige Finanzierung notwendig
Die bisherige Rundfunkgebühr entstand in einer Zeit, als Haushalte maximal ein TV/Radio-Gerät besaßen. Heute werden die Möglichkeiten der Rundfunknutzung immer vielfältiger. Unabhängig von der zunehmenden Medienvielfalt kann niemand mehrere Geräte gleichzeitig nutzen. Eine solche Gebühr, weg vom Geräteansatz, wäre nachvollziehbar und begründet. Jeder Nutzer sollte wissen, was ihn der öffentlich-rechtliche Rundfunk kostet.
Das Hessische Modell, das die Medienpolitische Kommission Hessen (LINK) im Auftrag der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen erarbeitet hat, sieht eine geraäteunabhängige Rundfunkgebühr vor. Ziel ist eine gemeinschaftliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Alle wahlberechtigten Bürger werden zur Gebührenfinanzierung herangezogen, unabhängig davon, ob und mit welcher Empfangstechnik sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Das Modell ist sozialverträglich: einkommensschwache Personen bekommen die Gebühren erstattet, für in Lebensgemeinschaft lebende Personen gilt der halbe Gebührensatz. Für Unternehmen besteht keine Gebührenpflicht. Das hessische Modell ermöglicht eine technische Vielfalt und Innovation in der Wirtschaft unseres Landes, die nicht mit den Belangen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks kollidiert.
Aktuell gibt es eine Reihe von juristischen Niederlagen für die PC-Rundfunkgebühr. Gerichte, wie das Verwaltungsgericht Koblenz, erkennen die Tatsache an, dass Büro-Computer häufig nicht zum Rundfunkkonsum genutzt werden. Dies belegt auch die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF. In ihr wird bescheinigt, dass nur 2,1 Prozent der Bundesbürger über 14 Jahren täglich Netzradio nutzen. Diese Entscheidungen der Gerichte verdeutlichen das wacklige Fundament, auf dem die Gebührenordnung derzeit steht, und hebt die Notwendigkeit hervor, die Finanzierung von Rundfunk grundsätzlich neu zu regeln.
Derzeitige Gebühr belastet Unternehmen
Die Einführung der PC-Gebühr belastet vor allem für diejenigen Betriebe, die bislang kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben. Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen. Die Mehrfachbelastungen, die die Ausweitung der Gebühr auf PCs mit sich brachte, trifft besonders Unternehmer. Sie zahlen künftig gleich dreifach: als Private, für den Geschäftswagen und für den Rechner im Büro. Auch, wer mehrere Betriebsstätten/Filialen hat, wird mehrfach belastet - denn er muss für jede Niederlassung extra Gebühren zahlen. Dies belastet vor allem kleine- und mittelständige Unternehmen.
Besondere Brisanz erhält das Thema durch Regelungen, die von Unternehmen die elektronische Datenübermittlung verlangen - etwa die Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung oder die Pflicht, alle Sozialversicherungsdaten der Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2006 nur noch elektronisch zu übermitteln. Künftig ist somit davon auszugehen, dass alle Unternehmen einen internetfähigen Rechner vorhalten müssen.
Eine Umfrage der Industrie und Handelskammern und der Handwerkskammern bei fast 20.000 Unternehmen im Juni 2006 zeigt: 96 Prozent der Unternehmen und ihre Mitarbeiter nutzen Ihre PCs nur als Arbeitsgeräte und nicht zum Rundfunkempfang. In den meisten Betrieben ist den Mitarbeitern die Rundfunknutzung am Arbeitsplatz sogar ausdrücklich untersagt.
Begriffserläuterungen und Hinweise zu Gebührenpflicht für Internet-PCs
Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht auf PCs sowie Erläuterungen zu neuartigen und herkömmlichen Empfangsgeräten.
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