Rundfunkgebühren
Never Ending Story

Die Medienpolitische Kommission Hessen macht sich weiterhin stark für ihr „Hessisches Modell zur Neuordnung der Rundfunkgebühren“. Die Gebührenpflicht wird dabei an die Wahlberechtigung geknüpft.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt in Deutschland eine wichtige Aufgabe. Als ein Teil der Medienlandschaft soll er – unabhängig von Politik, Staat und wirtschaftlichen Interessen und Abhängigkeiten – einen gesellschaftspolitischen Beitrag zum demokratischen Gemeinwesen Bundesrepublik Deutschland leisten. Um dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Unabhängigkeit zu geben, die er benötigt, entscheidet eine externe Stelle, die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, darüber, mit welchem Budget die Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag erfüllen können.

Über die Art und Weise, wie dieses genehmigte Budget finanziert werden soll, gibt es seit Langem Diskussionen. In den guten alten Tagen der Flimmerkisten und vor sich hin glimmenden Radios war es einfacher: Jeder, der ein Empfangsgerät bei sich zu Hause oder im Betrieb stehen hatte, wurde zur Kasse gebeten. Dieses Modell bezeichnet man als Geräteabgabe – und es gilt noch heute. Mit der Zeit gab es aber auch Unstimmigkeiten in der Praxis mit diesem eigentlich einfachen Modell. So wurden Rundfunkgebühren auch für Geräte auf dem Dachboden oder im Keller, ja sogar für Geräte mit einfachen Defekten fällig. Es gab Prozesse darüber, ob für die noch verpackten Fernseher beim Discounter Gebühren fällig werden.

Mit der fortschreitenden Entwicklung des Internets und immer leistungsstärkerer Mobiltelefone wurden die Nachteile der Geräteabgabe immer offensichtlicher. Mit allen internetfähigen Geräten kann theoretisch auf die Mediatheken der Sender zugegriffen werden, können Streams angeschaut und angehört werden. Der Gesetzgeber reagierte darauf, indem er das veraltete Modell der Geräteabgabe auf das 21. Jahrhundert zu übertragen begann und alle internetfähigen Geräte ab 2007 gebührenpflichtig machte. Aus dem Büro-PC des Ein-Mann-Unternehmens wurde so ein gebührenpflichtiges Empfangsgerät, für das GEZ-Gebühren fällig wurden.

Büro-PCs sind nicht zum Fernsehen oder Radiohören gedacht
Die hessischen IHKs starteten daraufhin eine Kampagne, um auf die Unsinnigkeit dieses Gebührenmodells hinzuweisen. Bürorechner, Laptops und Handys von Unternehmern werden nicht dazu benutzt, um Fernsehen zu schauen und Radio zu hören, sondern um das Geschäft voranzutreiben oder die Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Richter sehen dies anscheinend auch so. Denn trotz eigentlich eindeutiger Gebührenpflicht für Internet-PCs mehren sich die Gerichtsentscheidungen, die eine so geartete Pflicht ablehnen.

Konstruktiv um eine Lösung des Gebührendilemmas bemüht, hat die Medienpolitische Kommission Hessen für die hessischen IHKs schon 2007 ein Alternativmodell zur Geräteabgabe entwickelt, das „Hessische Modell zur Neuordnung der Rundfunkgebühren“. Es ist auf viel positives Echo gestoßen, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass die Kommission die Durchführbarkeit des Modells mit einem Rechtsgutachten belegen konnte. Das hessische Modell führt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seinen Kern zurück, nämlich auf die Aufgabe des Rundfunks, einen gesellschaftspolitischen Beitrag zu leisten. Die Gebührenpflicht wird an die Wahlberechtigung geknüpft, dabei gelten sowohl Kommunal- als auch Ausländerbeiratswahlen. Bei diesem Modell ist es unerheblich, wie viele und ob überhaupt ein Empfangsgerät bereitgehalten wird, da die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Aufgabe für das Gemeinwohl ist.

Seit 2007 besteht die Gebührenpflicht für internetfähige PCs, der Unmut wächst, die Gerichte entscheiden dagegen, es ist allerdings wenig passiert. Die Ministerpräsidenten haben ein neues Gebührenmodell immer wieder verschoben, sie wissen jedoch, dass das Gerätemodell nicht mehr haltbar ist. Die hessischen IHKs haben ein funktionierendes Alternativ-Modell vorgelegt und werden dieses Modell weiter aktiv in die Diskussionen einbringen. Ein Modell, welches gut ins 21. Jahrhundert passt und den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärkt.

     
Autor

Alexander Zang
Geschäftsführer
BCC Business Communications Consulting GmbH
Frankfurt am Main

IHK WirtschaftsForum
April 2010