Mit der Google Buchsuche möchte das US-amerikanische Unternehmen Google Bücher in digitaler Form zur Verfügung stellen. Dagegen hatten mehrere Autoren und Herausgeber vor einigen Jahren geklagt. Sie argumentierten, dass damit ihre Urheberrechte verletzt würden. Beide Parteien haben sich auf einen Vergleich geeinigt, der noch gerichtlich bestätigt werden muss. Im Vergleich ist unter anderem festgehalten, wie Google die digitalisierten Bücher nutzen darf und wie viel das amerikanische Unternehmen den Urheberrechts-Besitzern zahlen muss.
Gemeinsam mit anderen Verlegerverbänden und Verlagen hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Einwände gegen den geplanten Google-Vergleich beim zuständigen Gericht in New York erhoben. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website des Börsenvereins.
Den Vorschlag der VG Wort zum Umgang mit dem Google-Buchsuche-Vergleich finden sie auf der VG Wort-Homepage. Der Vorschlag gilt nur, wenn das New Yorker Gericht endgültig den Vergleich billigt.
Weitere Infos:
Einzig autorisierte Google Buchsuche-Vergleich Website: Inhalt des Vergleichs, ausführliche Infos zu Teilnahme oder Widerspruch, förmliche Mitteilungen des Gerichts sowie FAQs.
Wikipedia-Beitrag: Beschreibung, Geschichte, Kooperationen sowie Stellungnahmen und Kritik zum Google-Projekt.