Berufskraftfahrerqualifikation
Am 1. Oktober 2006 ist das "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr" in Kraft getreten.
Danach müssen künftig Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr ab dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr ab dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt am Ende dieser Seite.
Die Durchführung und Kontrolle der Prüfungen obliegt den Industrie- und Handelskammern. Unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ist hierzu eine Satzung erarbeitet worden, die eine bundesweit einheitliche Durchführung der Prüfung gewährleistet. Die Satzung regelt die Prüfungsanforderungen und das Verfahren der Prüfung. Die Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main hat diese Satzung und die dazugehörende Gebührenordnung am 10. März 2008 beschlossen.
Danach müssen künftig Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr ab dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr ab dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt am Ende dieser Seite.
Die Durchführung und Kontrolle der Prüfungen obliegt den Industrie- und Handelskammern. Unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ist hierzu eine Satzung erarbeitet worden, die eine bundesweit einheitliche Durchführung der Prüfung gewährleistet. Die Satzung regelt die Prüfungsanforderungen und das Verfahren der Prüfung. Die Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main hat diese Satzung und die dazugehörende Gebührenordnung am 10. März 2008 beschlossen.
Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr
Prüfungsgebühren für die Prüfung der Berufskraftfahrer gemäß der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
In Ergänzung zur Satzung haben die IHKs die "Gemeinsamen Richtlinien" veröffentlicht, die die Einzelheiten der Anforderungen in den Prüfungen und der Bewertung der Prüfungsleistungen regeln. Insbesondere die Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung innerhalb der Grundqualifikation wird detailliert erläutert.
Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern
Des Weiteren bieten wir die Möglichkeit den Gesetzes- sowie den Verordnungstext und die EU-Richtlinie einzusehen.
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Verordnung über zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Dr. Alexander Theiss
Standortpolitik