Merkblatt zur Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund der Vortätigkeit (GBZUgV § 8)
Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
- Es können nur leitende Tätigkeiten in Unternehmen des gewerblichen (erlaubnispflichtigen) Güterkraftverkehrs oder Werkverkehrs anerkannt werden.
- Die Tätigkeit muss mindestens zehn Jahre lang ausgeübt worden sein und zwar im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung.
- Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben.
- Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen (siehe Antrag), wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen.
- Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. mit Ihnen abgestimmt.
Wir bitten Sie außerdem zu beachten, dass bereits die Antragstellung gebührenpflichtig ist und zwar unabhängig davon, ob der Fachkundenachweis ausgestellt wird oder nicht. Mit der Antragstellung wird eine Gebühr in Höhe von 83,-- Euro fällig. Überweisen Sie den Betrag unter dem Kennwort „Fachkundenachweis durch Vortätigkeit“ und Angabe Ihres Namens auf unser Konto Nr. 126 29-601 bei der Postbank Frankfurt am Main, BLZ 500 100 60. Den Einzahlungsbeleg fügen Sie bitte dem Antrag bei.
Den Antrag können Sie hier herunterladen oder bei Christine Hübscher anfordern
Sachgebiete, für die die Kenntnisse nachzuweisen sind:
Recht
- Güterkraftverkehrsrecht
- Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung
- Beförderungsbedingungen und -preise
- Beförderungsdokumente
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Spedition
- Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
- Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Laden und Entladen der Fahrzeuge
- Beförderung gefährlicher Güter
- Beförderung von Nahrungsmitteln
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
- Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
- Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
- Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln
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