Merkblatt zur Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund der Vortätigkeit (§ 7 PBZugV)
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit im Sinne des § 7 Berufszugangszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen.
Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
- Es können nur leitende Tätigkeiten in Unternehmen des gewerblichen (genehmigungspflichtigen) Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, anerkannt werden.
- Die Tätigkeit muss mindestens fünf Jahre ausgeübt worden sein.
- Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben.
- Das Ende der Tätigkeit darf bei Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen (siehe Antrag), wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen.
- Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. mit Ihnen abgestimmt.
Wir bitten Sie außerdem zu beachten, dass bereits die Antragstellung gebührenpflichtig ist und zwar unabhängig davon, ob der Fachkundenachweis ausgestellt wird oder nicht. Mit der Antragstellung wird eine Gebühr in Höhe von 83,-- Euro fällig. Überweisen Sie den Betrag unter dem Kennwort "Fachkundenachweis durch Vortätigkeit" und der Angabe Ihres Namens auf unser Konto Nr. 126 29-601 bei der Postbank Frankfurt am Main, BLZ 500 100 60. Den Einzahlungsbeleg fügen Sie bitte dem Antrag bei.
Den Antrag können Sie hier downloaden oder per Mail bei Frau Hübscher anfordern.
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Sachgebiete, für die die Kenntnisse nachzuweisen sind:
Recht:
- Personenbeförderungsrecht
- Gewerberecht (Grundzüge)
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes:
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung
- Beförderungsbedingungen und -preise
- Beförderungsdokumente
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Betriebsführung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen
- Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb:
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
- Telematik
Straßenverkehrssicherheit:
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
- Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr:
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
- Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedstaaten
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