Ortskenntnisprüfung für Frankfurt
Durchführung der Ortskenntnisprüfungen für Taxifahrer im Pflichtfahrgebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie für Mietwagenfahrer in Frankfurt am Main bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
1. Voraussetzungen und weitere Auskünfte
Wer als Fahrer mit einem Taxi oder Mietwagen Personen befördert, benötigt eine zusätzliche Erlaubnis der zuständigen Behörde (in der Regel sind dies die Ordnungsämter oder Kreisverwaltungen der jeweiligen Wohnortgemeinden, respektive die Führerscheinstellen). Dort muss der Antragsteller die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, den Fahrgastbeförderungsschein, beantragen.
Für die Stadt Frankfurt am Main ist das Ordnungsamt - Abt. 32.23 - Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main (Sprechzeiten Mo 8:00 - 13:00 Uhr, Di, Mi und Fr 7:30 - 13:00 Uhr, Do 8:00 - 18:00 Uhr. Tel: 069 - 212 423 34) zuständig.
Eine der Voraussetzungen für die Erteilung des Personenbeförderungsscheines, ist der Nachweis der Ortskenntnis
- bei Taxis für das Pflichtfahrgebiet,
- bei Mietwagen für den Ort des Betriebssitzes.
2. Grundlage der Prüfung
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main führt aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Frankfurt am Main Ortskenntnisprüfungen gemäß § 48 Fahrerlaubnisverordnung durch. Die Prüfung erstreckt sich auf den Nachweis der Ortskenntnis im Pflichtfahrgebiet. Sie kann auf Antrag (für Mietwagenfahrer) auf den Nachweis der Ortskenntnisse im Gebiet der Stadt Frankfurt begrenzt werden.
3. Prüfungstermine
Die Abnahme von Prüfungen für Taxi- und Mietwagenfahrer sind an jedem Mittwoch eines Monats (mit Ausnahme von Feiertagen), Beginn 9:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main, möglich. Frühzeitiges Erscheinen (ab 8:30 Uhr möglich) wird empfohlen. Nach 9:00 Uhr können keine Prüflinge mehr zugelassen werden.
4. Voraussetzungen für eine Teilnahme sind:
- eine schriftliche Anmeldung auf dem hierfür vorgesehenen Formular;
- die Einzahlung der Prüfungsgebühr bei der Postbank NL Frankfurt am Main, Konto-Nr. 126 29-601, BLZ 500 100 60 oder Bareinzahlung an der Kasse der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (Kassenzeiten: Mo 9:30 - 12:00 Uhr und Mi von 9:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr).
- der Nachweis über die Indentität des Prüfungsteilnehmers mittels Personalausweis bzw. Reisepass
5. Einladung zur Prüfung
Die in der Regel schriftliche Einladung zur Prüfung erfolgt spätestens 4 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (Voraussetzung ist der Nachweis der eingezahlten Prüfungsgebühr).
6. Prüfungsverfahren
7. Prüfungsdurchführung
Zum Downloaden der Prüfungsordnung benötigen Sie den Acrobat Reader. Falls Sie dieses Programm nicht besitzen, können Sie hier diesen kostenfrei herunterladen.
8. Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich in folgende Sachgebietsgruppen:
- Name und Lage der Frankfurter Stadt-/ Ortsteile und Orte im Pflichtfahrgebiet
- wichtige Plätze mit Straßeneinmündungen in Frankfurt
- wichtige, für das gesamte Stadtgebiet Frankfurt bedeutsame Straßenzüge mit Begrenzungen (incl. des vollständigen Alleen- und Cityringes mit allen Straßennamen sowie Linksabbiege- und Wendemöglichkeiten)
- wichtige, für die Frankfurter Stadt-/ Ortsteile bedeutsame Straßen
- wichtige Unternehmen, kulturelle und touristische Ziele, sonstige öffentliche Einrichtungen im Stadtgebiet und im sonstigen Pflichtfahrgebiet
- Zielfahrten in der Stadt Frankfurt und im sonstigen Pflichtfahrgebiet. Das Pflichtfahrgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich auf den (früheren) Frankfurter Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (FVV). Es wird somit im Norden begrenzt durch Friedberg, im Osten begrenzt durch Hanau, im Süden begrenzt durch Goddelau-Erfelden, im Westen begrenzt durch Wiesbaden. Ausgenommen ist der zum Bundesland Rheinland-Pfalz gehörende FVV-Verkehrsraum sowie der verwaltungsmäßige Zuständigkeitsbereich der Stadt Friedberg
Die Inhalte dieser Sachgebietsgruppen sind in einer von der IHK Frankfurt am Main herausgegebenen Stoffliste beschrieben. Diese kann gegen Erstattung der Kosten in Höhe von 25,- Euro entweder telefonisch 069 - 2197 1334 (Herr Kreis) oder per E-Mail estellt werden.
Die Prüfung besteht im schriftlichen Prüfungsteil aus Multiple-Choice-Fragen (mehrere richtige Antworten sind möglich), offenen Fragen (in Stichworten zu beantworten) sowie der Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit vorgelegten Stadtplänen. Der mündliche Prüfungsteil dient der Überprüfung des Verständnisses für die vorstehend aufgeführten Prüfungsinhalte auch in direkter Kommunikation, auch unter Verwendung von Stadtplänen. Die schriftliche Prüfungszeit beträgt eine Stunde. Die Höchstdauer der mündlichen Prüfung soll in der Regel zwanzig Minuten pro Prüfling betragen.
9. Prüfungsgebühren
Gemäß der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main beträgt die Prüfungsgebühr 57,- EURO.
10. Prüfungsabwicklung
Die Prüflinge erhalten einen Fragebogen, der in der entsprechenden Prüfungszeit, gemäß Prüfungsordnung in einer Stunde, zu bearbeiten ist. Hilfsmittel sind keine erlaubt. Es sei denn, die Beantwortung einer Frage erfordert das Vorhandensein eines Stadtplanes oder eines Auszuges davon. In diesem Falle wird die Unterlage von der Industrie- und Handelskammer zur Verfügung gestellt.
Auf die Folgen von tatsächlichen und versuchten Täuschungshandlungen wird ausdrücklich hingewiesen: Ausschluss von der Prüfung und Nichtbestehen. Gleiches gilt für die Nutzung von Handys während der Prüfung. Auch hier erfolgt Ausschluss von der Prüfung und Nichtbestehen.
Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Prüfling am Prüfungstag mitgeteilt.
11. Vorbereitungsmöglichkeiten
Folgende Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die Ortskenntnisprüfungen sind der Industrie- und Handelskammer Frankfurt bekannt:
Taxi-Vereinigung Frankfurt/Main e.V.
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt/Main
Tel: 069 - 23 25 68
Fax: 069 - 23 96 93
Mail: info@taxi-vereinigung-frankfurt.de
Taxi-Ausbildungs-Zentrum Frankfurt e.V.
Heidelberger Straße 25
60486 Frankfurt/Main
Tel: 069 - 24 00 00 44
Fax: 069 - 15 42 51 17
Taxischule Zimmermann
Basaltstraße 19
60487 Frankfurt/Main
Tel: 069 - 97 07 49 80
Fax: 069 - 97 07 49 70
Mail: info@taxischule-frankfurt.de
Internet: www.taxischule-frankfurt.de
TimeCar Ausbildungszentrum
Taxi City Otten GmbH
Merianstraße 18-22
60316 Frankfurt/Main
Tel: 069 - 44 24 40
Fax: 069 - 44 28 86
Mail: taxi-city@t-online.
Internet: www.taxi-city.de
Car2call Schulungscenter für Taxi und Mietwagen
Taxibetrieb Shlomo Saiks KG
Berger Straße 256
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069 - 45 30 11
Alfred Helmut Ziegler
Buchrainstraße 77
60599 Frankfurt am Main
Tel: 069 - 65 20 11
Fax: 069 - 65 20 17
12. Vorbereitungsunterlagen
Unterlagen zur Vorbereitung können ggf. bei den vorstehend genannten Veranstaltern gegen Entgelt bezogen werden. Darüber hinaus verweisen wir auf folgende Literatur, die als Ergänzung zum Lernen herangezogen werden sollte:
- Stadtpläne (z.B. Ravensburger, Rhein-Main-Städte-Atlas, Falk u.a.)
- Taxi-Handbuch Frankfurt und Offenbach in der jeweils neuesten Auflage, Herausgeber Taxi Wirtschaftsdienst GmbH und Taxi-Union e.V., Heidelberger Straße 25, 60486 Frankfurt am Main, Tel: 069 - 24 00 00 1
- CD-ROM: Amtliche Stadtkarten von Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt, Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main
- großformatige Stadtkarten von Frankfurt sind unter anderem erhältlich bei: Firma Landkarten Schwarz, Kornmarkt, Tel: 069 - 55 38 69 oder Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main
Ansprechpartner