Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
Im Bundesgesetzblatt I, Nr. 67 vom 21. Dezember 2011 wurde auf Seite 2784 die Neufassung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen - GGVSee veröffentlicht. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 16. Dezember 2011 in Kraft.
Die Verordnung enthält die Änderungen aus Artikel 2 der Verordnung vom 16.12.2011 (BGBl. I, S. 2780). Sie regelt insbesondere die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen, außer gefährliche Güter, die als Schiffsvorräte oder für die Schiffsausrüstung bestimmt sind, sowie die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen der Bundeswehr oder ausländischer Streitkräfte soweit dies Gründe der Verteidigung erfordern.
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