Verkehr
Gentechnisch veränderte Organismen unterliegen besonderen Transportvorschriften.» mehr
Überblick über die maßgeblichen Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugführer von Gefahrguttransporten bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemäß Kapitel 8.2 ADR.» mehr
Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über die maßgeblichen Vorschriften von GGVSEB/ADR und berücksichtigt auch Ausnahmen der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) bzw. Hinweise der RSEB, die lediglich für innerstaatliche Beförderungen Anwendung finden.» mehr
Auch Kleintransporteure/Kurierdienste werden im Stückgutbereich mit der Beförderung gefährlicher Güter beauftragt.» mehr
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an Schulungen hat das Luftfahrtbundesamt (LBA) festgelegt. Als Fachbehörde unterliegt ihr auch die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften» mehr
Die Ladungssicherung ist ein wichtiges Element bezüglich der Sicherheit bei Transporten von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Die Unfallstatistiken belegen, dass eine häufige Unfallursache das Verrutschen der gesamten Ladung oder von Teilen der Ladung ist, bedingt durch mangelhafte Ladungssicherung.» mehr
Nach Abschnitt 8.1.4 ADR sind Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter befördern, mit Feuerlöschgeräten auszurüsten. Deren Mindestfassungsvermögen soll sich nach der Größe der Fahrzeuge und der Art der Ladung richten.» mehr
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