Neue Tunnelkategorie für Gefahrguttransporte durch den Fréjus-Tunnel

Frankreich hat die Vorschriften für den Gefahrguttransport durch den Fréjus-Tunnel zwischen Frankreich und Italien an die Vorgaben unter 1.9.5 ADR 2009 zu den Tunnelkategorien angepasst. Die Verordnung erfolgte auf französisch und italienisch.

Der Tunnel, in dem bislang nur der Transport von LQ-Sendungen erlaubt war, bekommt die Kategorie C. Zusätzlich sind noch bestimmte Gefahrgüter erlaubt, wie es in den spezifischen Tunnelbeschränkungen für den Fréjus-Tunnel festgelegt ist. Die neue Regelung gilt seit dem 1. Juli 2009.

Die Kategorisierung aller für Gefahrguttransporte in den ADR-Ländern relevanten Tunnel, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll, geht insgesamt zögerlich vonstatten. In Deutschland sind bislang zwei Tunnel kategorisiert, die Schweiz hat vorsorglich alle 15 Tunnel, die Einschränkungen für den Gefahrguttransport aufwiesen, in die Kategorie E eingestuft.
 
Weitere Informationen: Tunnelbeschränkungen in Deutschland
Weitere Informationen: Tunnelbeschränkungen in der Schweiz
Weitere Informationen: Tunnelbeschränkung Fréjus-Tunnel
 

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Harald Kreis Standortpolitik
Telefon:069 2197-1334 Fax:069 2197-1485

Publikation: Verkehrsinfrastruktur für Hessen

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