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Frankreich hat die Vorschriften für den Gefahrguttransport durch den Fréjus-Tunnel zwischen Frankreich und Italien an die Vorgaben unter 1.9.5 ADR 2009 zu den Tunnelkategorien angepasst. Die Verordnung erfolgte auf französisch und italienisch. Der Tunnel, in dem bislang nur der Transport von LQ-Sendungen erlaubt war, bekommt die Kategorie C. Zusätzlich sind noch bestimmte Gefahrgüter erlaubt, wie es in den spezifischen Tunnelbeschränkungen für den Fréjus-Tunnel festgelegt ist. Die neue Regelung gilt seit dem 1. Juli 2009.
Die Kategorisierung aller für Gefahrguttransporte in den ADR-Ländern relevanten Tunnel, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll, geht insgesamt zögerlich vonstatten. In Deutschland sind bislang zwei Tunnel kategorisiert, die Schweiz hat vorsorglich alle 15 Tunnel, die Einschränkungen für den Gefahrguttransport aufwiesen, in die Kategorie E eingestuft.
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