Gefahrgutschulungen

Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene, per Binnenschifffahrt, auf See oder mittels Luftverkehr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragen bestellen. Auch die Transporteure von Gefahrgut unterliegen speziellen Vorschriften. Fahrer von "Gefahrgut-LKW" müssen eine Bescheinigung zum Nachweis besonderer über den Führerschein hinausgehenden Kenntnisse haben.

Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen deshalb an besonderen Schulungen und an einer IHK-Prüfung teilnehmen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main erkennt die Schulungsträger an, führt die Prüfungen durch und stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus, die europaweit anerkannt werden.

 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Harald Kreis Standortpolitik
Telefon:069 2197-1334 Fax:069 2197-1485

Publikation: Verkehrsinfrastruktur für Hessen

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Elektromobilität

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