Das Wichtigste des Nationalen Entwicklungsplans "Elektromobilität" zusammengefasst

Der Nationale Entwicklungsplan nennt drei Phasen auf dem Weg zum Volumenmarkt für Elektromobilität in Deutschland:

In der Marktvorbereitungsphase bis 2011 werden die Aktivitäten weitgehend durch das Konjunkturpaket II bestimmt, in dem 500 Mio. Euro vor allem dem Bereich der Elektromobilität zugute kommen. Der Schwerpunkt liegt auf einer großen Bandbreite von Forschungs- und Entwicklungsthemen: von der Batterieentwicklung über Stromnetze bis zur Forschung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien bis hin zu Demonstrationsvorhaben in Modellregionen, z.B. zur Kopplung mit erneuerbaren Energien und Einsatz in ÖPNV-Flotten.

Gleichzeitig soll begonnen werden, mit dem ordnungspolitischen Rahmen die Einführung der Elektromobilität, insbesondere unter Nutzung erneuerbarer Energien, zu erleichtern. So wird die Berücksichtigung von Elektrofahrzeugen bei Maßnahmen der Systemintegration des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angesprochen.

Weiterhin wird der Normungs- und Standardisierungsbedarf im Bereich Elektromobilität aufgezeigt. Auf dem Gebiet der Qualifikation soll eine Ausbildungsinitiative gemeinsam mit Industrie und Arbeitnehmervertretern gestartet werden.

Über das Konjunkturpaket II hinausreichende Aktivitäten sollen unter Einsatz einer Nationalen Plattform Elektromobilität zwischen Politik, Industrie und Wissenschaft abgestimmt und präzisiert werden.

In der zweiten Phase ("Markthochlauf") bis 2016 soll weiterhin die Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energiespeicher, Fahrzeugtechnik sowie Technik für Infrastruktur-, System- und Netzintegration vorangetrieben werden.

Zum voraussichtlichen Finanzbedarf werden keine Aussagen getroffen. Über die Forschungsförderung hinaus soll die Unterstützung der Markteinführung mit einem Marktanreizprogramm für 100.000 Elektroautos geprüft werden - Vorstellungen zum Finanzbedarf fehlen auch an dieser Stelle. Gleichzeitig könnten Beschaffungsrichtlinien für Behörden für eine beschleunigte Einführung von Elektroautos genutzt werden.

Die Phase 3 ("Volumenmarkt") soll 2017 anbrechen und 2020 zu dem genannten Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen bis 2020 führen. In dieser Phase sollen Forschung und Entwicklung mit sich verändernden Gewichtungen fortgesetzt werden. In Ballungsräumen soll bereits eine flächendeckende Batterieladeinfrastruktur aufgebaut sein. In der Perspektive bis 2030 erhofft sich die Bundesregierung über fünf Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen.

Der Entwicklungsplan gibt einen guten Überblick der bisherigen und voraussichtlichen zukünftigen Forschungsschwerpunkte und listet in einer Potenzialanalyse Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der Elektromobilität in Deutschland übersichtlich auf. Auch mögliche Ansatzpunkte staatlichen Handelns werden umfassend dargestellt. Keine konkreten Hinweise werden jedoch zum geplanten Einsatz von Haushaltsmitteln des Bundes gemacht. Daher lassen sich Kosten-Nutzen-Aussagen schwerlich treffen.

Den 53 Seiten umfassenden "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" gibt es zum Download auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.

Weitere Informationen: Entwicklungsplan Elektromobilität
 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Eva Mariel Bergauer Standortpolitik
Telefon:069 2197-1303 Fax:069 2197-1485

Publikation: Verkehrsinfrastruktur für Hessen

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