ÖPNV
Wettbewerb erhöht Qualität
Seit 3. Dezember ist die neue EU-Verordnung für den öffentlichen Personennahverkehr in Kraft. Damit hat die Europäische Union endgültig den Weg für mehr Wettbewerb im ÖPNV frei gemacht.
In Deutschland sind die Kommunen die zuständigen Behörden für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Daher räumt die neue EU-Verordnung den Städten und Gemeinden die Möglichkeit ein, ihren eigenen Verkehrsunternehmen die Dienstleistung direkt zu vergeben. Für diese Ausnahme vom Wettbewerb hat die EU den kommunalen Trägern und ihren Unternehmen jedoch strenge Bedingungen vorgegeben.
Die Stadt Frankfurt hatte sich bereits im Jahr 2001 im Falle der auslaufenden Buskonzessionen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) für den Weg des Ausschreibungs-Wettbewerbs entschieden. Dieser Entschluss wurde 2007 von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Angesichts des Auslaufens der Konzessionen der Straßen- und Stadtbahnlinien im Jahr 2011 stand der Magistrat vor der Entscheidung, ob auch diese öffentliche Dienstleistung ausgeschrieben werden soll.
Dass im Busverkehr der richtige Weg beschritten wurde, haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt: Die bisherigen Vergabeverfahren im Busbereich konnten ohne jegliche Einwendungen durchgeführt werden, und die Finanzierung des ÖPNV steht besser da als zuvor. Das Leistungsangebot auf den Frankfurter Buslinien konnte merklich gesteigert werden, ohne den städtischen Haushalt zusätzlich zu belasten. Die Stadt Frankfurt hat die Besteller- und Erstellerebene, verkörpert von der lokalen Nahverkehrsgesellschaft Traffiq einerseits und der VGF andererseits, frühzeitig voneinander getrennt. Dadurch hat die Mainmetropole – anders als die meisten anderen Gebietskörperschaften mit kommunalen Querverbundunternehmen sich ein breites Spektrum von Handlungsoptionen im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten der neuen EU-Verordnung gesichert.
Langfristige Direktvergabe: Höhere Wirtschaftlichkeit und Qualität
Mit der Entscheidung, für den lokalen Schienenverkehr (Straßen- und Stadtbahnen) die neu geschaffene Möglichkeit der Direktvergabe zu nutzen und die VGF mit der Fahrleistung und dem Betrieb der Infrastruktur für die nächsten 20 Jahre zu beauftragen, bleibt der Frankfurter Magistrat seiner Linie treu. Auch unter den Bedingungen einer Direktvergabe nach der neuen EU-Verordnung wird es kein „weiter so“ geben. Anspruch der Stadt Frankfurt an ihr kommunales Verkehrsunternehmen ist es gerade mit dieser langfristigen Direktvergabe, dass die VGF die Schienenverkehrsleistungen zunehmend wirtschaftlicher und mit immer besserer Qualität erbringt. Das Ziel ist ein attraktives, modernes Schienenverkehrs-Angebot durch ein effizientes Unternehmen.
Mit der Entscheidung, für den lokalen Schienenverkehr (Straßen- und Stadtbahnen) die neu geschaffene Möglichkeit der Direktvergabe zu nutzen und die VGF mit der Fahrleistung und dem Betrieb der Infrastruktur für die nächsten 20 Jahre zu beauftragen, bleibt der Frankfurter Magistrat seiner Linie treu. Auch unter den Bedingungen einer Direktvergabe nach der neuen EU-Verordnung wird es kein „weiter so“ geben. Anspruch der Stadt Frankfurt an ihr kommunales Verkehrsunternehmen ist es gerade mit dieser langfristigen Direktvergabe, dass die VGF die Schienenverkehrsleistungen zunehmend wirtschaftlicher und mit immer besserer Qualität erbringt. Das Ziel ist ein attraktives, modernes Schienenverkehrs-Angebot durch ein effizientes Unternehmen.
Die neue europäische Rechtsnorm gilt nun seit Dezember für den ÖPNV in ganz Europa. Sie verlangt von Aufgabenträgern, die ihre eigenen Unternehmen beauftragen wollen, dass die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen also die zu erbringenden Verkehrsangebote hinsichtlich Qualität und Umfang klar definiert werden. Zudem verlangt die Verordnung, dass die gezahlten Zuschüsse der Stadt Frankfurt aufgestellt werden, mit dem Ziel, eine Überkompensation zu vermeiden. So wird zum einen sichergestellt, dass das beauftragte Unternehmen trotz der erfolgten Direkt-Beauftragung effizient arbeitet. Zum anderen wird erreicht, dass der Verzicht auf ein Wettbewerbsverfahren nicht zulasten der Allgemeinheit, das heißt der Steuer- und Gebührenzahler geht.
Um die von der Europäischen Union definierten Kriterien einzuhalten, hat der Magistrat die Traffiq mit der Direktvergabe Schiene beauftragt. Er ist davon überzeugt, dass der Aufbau eines Qualitäts- und Kosten-Controllings für den Schienenverkehr sich wie im Busverkehr bewähren wird. Diese Entscheidung, die einem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung folgte, kann auch langfristig die Arbeitsplätze beim städtischen Unternehmen VGF sichern.
Darüber hinaus wurden mit dem eingeschlagenen Weg bereits erfolgte langfristige Investitionen in die sehr kostspielige Infrastruktur und auch beispielsweise für Schienenfahrzeuge gesichert. Ein wesentlicher Erfolg des Frankfurter Wegs ist, dass die Stadt auch künftig einen entscheidenden Einfluss hat, wenn es darum geht, das System ÖPNV zu erhalten und weiterzuentwickeln. Es wird jährlich über den Leistungsumfang, die damit verbundenen Kosten und die geforderte Qualität entschieden.
Autor
Lutz Sikorski
Stadtrat und Verkehrsdezernent
Frankfurt am Main
IHK WirtschaftsForum
April 2010