Bekannter Versender - Neue Sicherheitsbestimmungen für den Luftfrachtversand
Ab März 2013 verliert die bisherige Sicherheitserklärung für „Bekannte Versender“ ihre Gültigkeit. Alle Luftfrachtversender, die ihre Ware als sicher deklarieren möchten, um sie damit schnell und ohne zusätzliche Überprüfung versenden zu können, müssen sich einem behördlichem Audit des Luftfahrtbundesamtes unterziehen. Um Sie über die notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Erlangung oder Beibehaltung des Status „Bekannter Versender“ rechtzeitig zu informieren, haben wir hierzu am 25. August 2011 zu einer Informationsveranstaltung „Bekannter Versender - Neue Sicherheitsbestimmungen für den Luftfrachtversand“ eingeladen.
Das Programm gestaltete sich wie folgt:
- Begrüßung
- Herr Dr. Andreas Freundt, IHK Frankfurt am Main
- Zertifizierung als Bekannter Versender – was ist bis März 2013 zu erledigen?
- Herr Peter Bodansky, Logistic Training Center GmbH
- Bekannter Versender – aus der Sicht der Luftfrachtgesellschaft,
- Herr Harald Zielinski, Leiter Sicherheit & Umweltmanagement, Lufthansa Cargo AG
- Bekannter Versender – aus der Sicht des Spediteurs
- Herr Steffen Pabst, Manager QSHE, Airfreight Security Officer Germany, Kühne+Nagel (AG & Co.) KG
- Praktische Erfahrungen eines mittelständischen Versenders im Antragsprozess
- Herr Christoph Gmelch, Teamleiter Logistik, Ringspann GmbH
- Fragerunde und Abschlussdiskussion mit allen Referenten
An dieser Stelle können Sie die Vorträge herunterladen, die von den Referenten freigegeben wurden:
Zertifizierung als Bekannter Versender - was ist bis März 2013 zu erledigen? - Vortrag Herr Bodansky
Bekannter Versender - aus der Sicht der Luftfrachtgesellschaft - Vortrag Herr Zielinski LHC AG
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