Überblick über Umweltzonen in Deutschland

Am 1. Januar 2008 wurden in den Städten Berlin, Köln und Hannover die ersten „Umweltzonen“ eingerichtet. Frankfurt folgte im Oktober 2008 mit einer Umweltzone. Ab diesem Zeitpunkt dürfen dort Pkw, Lkw und Busse nur noch einfahren, wenn diese eine Feinstaubplakette haben.
 
Ab dem 1. März 2009 haben weitere acht Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine „Umweltzone“ geschaffen. Es handelt sich hierbei um Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg (Kreis Böblingen), Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis), Reutlingen, Tübingen und Ilsfeld (Kreis Heilbronn).
 
Die EU-Richtlinie 95/62/EG aus dem Jahr 1996 mitsamt ihrer Tochterrichtlinien legt fest, welche Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide gelten. Demnach darf der Jahresmittelwert Feinstaub den Grenzwert von 40 µg/m³ nicht übersteigen. Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf zudem nicht mehr als an 35 Tagen überschritten werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zur Einhaltung dieser Grenzwerte Luftreinhaltepläne und Aktionspläne aufzustellen. „Umweltzonen“ sind demnach unter bestimmten Voraussetzungen neben einer Vielzahl anderer Maßnahmen ein zulässiges Instrument, es besteht aber keine Verpflichtung zur Einführung.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. stellt mit der Datenbank "DALU" seinen Mitgliedern eine aktuelle Übersicht über die vielfältigen geplanten "Umweltzonen" zur Verfügung.

Auch das Umweltbundesamt (UBA) stellt auf seiner Homepage entsprechende Infos zur Verfügung.
 
 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Eva Mariel Bergauer Standortpolitik
Telefon:069 2197-1303 Fax:069 2197-1485

Publikation: Verkehrsinfrastruktur für Hessen

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