Prävention oft nicht ausreichend
Compliance – Wettbewerbsvorteile durch verantwortliche Unternehmensführung

Laut einer PwC-Studie zur Wirtschaftskriminalität wurden 60 Prozent der hessischen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Korruption, Unterschlagung, Betrug und anderen Formen der Wirtschaftskriminalität. Demgegenüber meinen jedoch rund 80 Prozent der Unternehmer, ausreichend gegen wirtschaftskriminelle Handlungen vorgebeugt zu haben.

Der Gesamtschaden, der deutschen Unternehmen allein durch die aufgedeckten Delikte entstand, beläuft sich auf circa sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dabei sind die geschätzten Managementkosten zur Bewältigung von Kriminalitätsfolgen in Höhe von 1,75 Milliarden Euro eingerechnet. Wenn Gesetzesverstöße in Unternehmen jedoch verhindert oder rechtzeitig gestoppt werden, können dadurch interne und externe Schäden für das Unternehmen abgewendet und Kosten eingespart werden.

Ein Begriff, der im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität immer wieder genannt wird, ist Compliance. Er hat zwischenzeitlich Eingang in das deutsche Gesetzesrecht gefunden. Dennoch ist Compliance ein Begriff, der nicht auf eine einzige Bedeutung reduziert werden kann. Die einen verstehen darunter die Einhaltung von gesetzlichen oder anderen regulatorischen Standards – damit eigentlich eine Selbstverständlichkeit und so gesehen nichts Neues. Die anderen verstehen Compliance als Schaffung geeigneter Organisationsstrukturen, Prozesse und Systeme im Unternehmen, um wirtschaftskriminellen Handlungen vorzubeugen.

Gleich welcher Auffassung man folgt: Der Popularität des Begriffes Compliance ist einiges Positives abzugewinnen. Nach Meinung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries führt die „Diskussion über dieses Thema, über die Bestellung von Compliance-Beauftragten in den Unternehmen und die Forderung von Aktionären nach besserer Compliance dazu, dass die Einhaltung von Regeln, die wir für unerlässlich für das Zusammenspiel der Kräfte in der Wirtschaft halten, besser abgesichert wird“. Das täten die Unternehmen auch im eigenen Interesse: „Corporate Compliance dient der Haftungs- und der Strafvermeidung für das Unternehmen und seine Organe. Sie dient der Prävention von Schadensfällen, der Schadensbegrenzung durch frühzeitige Aufdeckung einer Rechtsverletzung und der Erfüllung von Organisationspflichten.“ Sie diene damit der Minderung von Straf- und Haftungsrisiken und von Kurseinbrüchen durch einen Vertrauensverlust am Kapitalmarkt.      


Thomas Stetz
IHK Frankfurt am Main
Starthilfe und Unternehmensförderung

IHK WirtschaftsForum
November 2008
 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Team Unternehmensförderung Finanzplatz - Unternehmensförderung - Starthilfe
Telefon:069 2197-2010 Fax:069 2197-1383