Geldwäschegesetz - Handlungspflichten für Unternehmen

Das Geldwäschegesetz (GWG) hat das Ziel, Unternehmen vor dem Missbrauch durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen und den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht durch illegale Geldströme zu gefährden. Unter Geldwäsche versteht man in diesem Zusammenhang die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen des organisierten Verbrechens.
Aber warum betrifft das nahezu alle Unternehmen und nicht nur Banken? In den letzten Jahren wurde der Finanzbereich bereits sehr streng geregelt, sodass es für Kriminelle viel schwieriger geworden ist, auf diesen Wegen illegales Geld in den Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuführen. Daher ist das organisierte Verbrechen auf andere Unternehmen ausgewichen.
Unternehmen müssen prüfen, ob sie vom Geldwäschegesetz betroffen sind, welche Mittwirkungspflichten (Sorgfaltspflichten und organisatorische Pflichten) sie im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden beachten müssen und welche Strafen bei Nichtbeachtung drohen.
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