Fachübergreifende Beratung
Alles aus einer Hand
Unternehmer machen häufig die Erfahrung, dass eine fachübergreifende Beratung meist nur durch die Konsultation von verschiedenen Beratungsgesellschaften möglich ist. Benötigt der Unternehmer für eine unternehmerische Fragestellung die Hilfe von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern, so ist eine Reihe von Gesprächen notwendig, um die jeweils passenden Berater ausfindig zu machen. Diese Auswahl kostet Zeit und Geld. Aber es geht auch anders.
Am folgenden Beispiel aus der Beratungspraxis wird deutlich, dass die Beratung eines Unternehmens keineswegs immer nur durch verschiedene Beratungsgesellschaften durchgeführt werden muss. Vielmehr gibt es auch Beratungsgesellschaften, die eine ganzheitliche steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung anbieten. Beim Beispielunternehmen handelt es sich um ein in drei europäischen Ländern ansässiges mittelständisches Maschinenbauunternehmen.
Aufgrund von Kreditverhandlungen mit diversen Banken sieht sich das Unternehmen gezwungen, den bisher nach HGB aufgestellten Jahresabschluss auf IFRS umstellen zu lassen. Da der bisherige Wirtschaftsprüfer des Unternehmens sich in einigen Jahren zur Ruhe setzen möchte, bietet er seinen Mandanten solche Umstellungen nicht mehr an. Die Suche nach einem neuen Beratungspartner in Sachen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung soll den steigenden Anforderungen des Unternehmens und seinem geplanten Wachstum gerecht werden. Dieser Partner soll zudem eine von den Banken anerkannte Beratungsgesellschaft sein, die aber auch für einen Mittelständler zu erschwinglichen Preisen finanzierbar ist. Die Wahl fällt auf eine Beratungsgesellschaft, die ein umfassendes Portfolio an Beratungsleistungen anbietet, die für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sein könnten. Zu diesen Leistungen gehören neben der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung die Rechtsberatung sowie Corporate Finance und die klassische Unternehmensberatung.
Während der Umstellung auf IFRS stellt sich heraus, dass in einem ausländischen Tochterunternehmen kurzfristig eine Restrukturierung notwendig wird, da ein Kunde abgesprungen ist und die Kapazitäten angepasst werden müssen. Statt auf dem Markt nach einem geeigneten Berater zu suchen, greift der Maschinenbauer auf die Unterstützung der Beratungsgesellschaft zurück. Denn sie kennt inzwischen die internen Unternehmensprozesse und -strukturen des Maschinenbauers und hat Erfahrung im Bereich Consulting, sodass eine längere Einarbeitung in das Unternehmen und seine individuellen Strukturen nicht notwendig ist. Dadurch kann der Maschinenbauer erhebliche Kosten einsparen.
Bei der Restrukturierung des Tochterunternehmens ist einerseits das vorhandene Produktportfolio zu optimieren und damit die Profitabilität des Standortes zu verbessern. Andererseits geht es um die Veräußerung eines Teils des Standortes, um die Liquidität für den notwendigen Restrukturierungsprozess zu generieren. Bei dieser Aufgabe können sich die Unternehmensberater des Know-hows ihrer Kollegen aus dem Bereich Corporate Finance bedienen.
Im Rahmen der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS wird deutlich, dass die Ermittlung der Verrechnungspreise steuerlich zu optimieren ist. Diese komplexe Aufgabe einer strategischen Steueroptimierung macht das Know-how von qualifizierten Beratern erforderlich, die sowohl im Bereich Steuern, im Rechnungswesen als auch im rechtlichen Bereich kompetent sind. Kommen diese Berater aus einer gemeinsamen Beratungsgesellschaft, ermöglicht dies eine nahtlose und eingespielte Zusammenarbeit.
Im Beispiel des Maschinenbauers ist es nun das Ziel, die Konzernsteuerquote durch eine geschickte Wahl der Verrechnungspreise zu minimieren. Die innerbetriebliche Kostenallokation spielt hierbei eine wichtige Rolle und muss anhand von Szenarien und Beispielrechnungen untersucht und angemessen umgegliedert werden. Wählt das Unternehmen beispielsweise bei der Erstellung eines Werkzeugs im Ausland den innerbetrieblichen Verkaufspreis so, dass er gerade die Produktionskosten decken könnte, um die Margen beispielsweise in Deutschland zu steigern, würde das Unternehmen im Ausland praktisch keinen Gewinn erzielen. Dementsprechend muss das Unternehmen zwar im Ausland keine Steuern zahlen, stattdessen müssten in Deutschland, basierend auf den höheren Margen und den daraus resultierenden höheren Gewinnen, Steuern gezahlt werden. Da jedoch der Unternehmensteuersatz in Deutschland regelmäßig über dem im Ausland liegt, ist es sinnvoller, den Gewinn im Ausland zu erzielen. Dies ist natürlich bei der Festlegung der innerbetrieblichen Verrechnungspreise im Controlling zu berücksichtigen, und gleichzeitig sind die steuerlich zulässigen Bewertungsspielräume zu beachten.
Im Zuge der Restrukturierung des Unternehmens im Ausland will sich der Maschinenbauer zudem von dem verantwortlichen Manager trennen. Sein gut dotierter Ver-trag steht dem jedoch im Wege. Er pocht aufgrund seiner früheren Erfolge für das Unternehmen auf einen hoch dotierten Aufhebungsvertrag. Auch hier ist für die rechtliche Beratung neben den vertraglichen Umständen das wirtschaftliche Umfeld für einen Kompromissvorschlag notwendig. Aufgrund der internen Kenntnisse der Beratungsgesellschaft findet sich eine wirtschaftlich vertretbare Lösung, die auch den besonderen Bedingungen und Umständen des Unternehmens Rechnung trägt. Ein teurer, unnötiger Arbeitsgerichtsprozess wird somit zum Wohle des Unternehmens vermieden.
Dr. Andreas Dahmen
Unternehmensberater
Managing Director
GHK Management Consulting, Unternehmensberatungsgesellschaft
Offenbach am Main
Dr. Hilmar Siebert
Wirtschaftsprüfer
Managing Partner, Leiter Corporate Finance
Grau Haack & Kollegen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frankfurt am Main und Offenbach am Main
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Januar 2008
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