Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Einheitlicher Ansprechpartner in Hessen
In Deutschland fällt die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners in die Kompetenz der Bundesländer. Das Land Hessen hat mit dem Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH-Gesetz – EAHG) vom 15.12.2009 die Zuständigkeit an das Regierungspräsidium als einheitliche Stelle übertragen. Die Einrichtung der Servicestellen ist bei den drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel angesiedelt.
Wesentlich für die Kontaktaufnahme und elektronische Abwicklung ist die seit dem 28.12.2009 freigeschaltete Internetplattform unter www.eah.hessen.de.
Diese aufgrund der EG-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtete Online-Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler soll zu einer modernen Verwaltung und Wirtschaftsförderung beitragen. Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert die gewerblichen Genehmigungsverfahren in einer Hand und unterstützt sie von der Antragstellung bis zur Genehmigung in Zusammenarbeit mit den anderen für die Verfahren zuständigen Stellen bei Städten, Gemeinden, Kreisen, Handwerks- und Industrie- und Handelskammern. Mit dem vom Land Hessen eingerichteten modernen Kommunikationssystem sollen auch bürokratische Hürden abgebaut werden.
Den vollständigen Wortlaut des hessischen Gesetzes zur Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen finden Sie unter www.rv.hessenrecht.hessen.de.
Als weiteren Service, nicht nur für Unternehmen - sondern auch für Privatpersonen - hat das Land Hessen den „Hessen-Finder“ eingerichtet. Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen. Gesucht werden kann mit freier Texteingabe, nach A-Z oder nach Kategorien der Leistungen unter www.hessenfinder.de.
Informationen des Bundes zum EA
Das Portal 21 gibt Unternehmen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung, Verbraucherschutzinformationen, zur Aufnahme/Ausübung von Dienstleistungen, zu Rechtsschutzmöglichkeiten und nennt Anlaufstellen unter www.portal21.de.
Die Suche nach den Einheitlichen Ansprechpartnern in Deutschland wird durch eine Übersichtskarte mit Links zu den jeweiligen Bundesländern erleichtert, als deutsch-sprachige Version zu finden unter www.dienstleisten-leicht-gemacht.de oder in englischer Version unter www.german-business-portal.info.
Informationen der EU-Kommission zum EA
Wenn Interesse an einer Kontaktaufnahme zu den Einheitlichen Ansprechpartnern im Europäischen Ausland besteht, ist folgender Link zum Portal der EU-Kommission hilfreich:
http://ec.europa.eu/internal_market/eu-go/index_de.htm
Stand: 19. Januar 2010
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