Handwerkerpflichtversicherung
Die Novellierung der Handwerksordnung (HwO) hatte auch Änderungen für den Kreis derjenigen gebracht, die der Rentenpflichtversicherung unterliegen. Der Gesetzgeber hat nunmehr durch eine Änderung des SGB VI (vgl. BGBl. I 2004, 3183) Ungereimtheiten rückwirkend beseitigt.
Bei der Handwerkerpflichtversicherung handelt es sich um eine Rentenpflichtversicherung, der grundsätzlich alle Selbständigen im Handwerk unterliegen. Der monatliche Regelbetrag liegt im Westen bei 470,93 € und im Osten bei 395,85 €.
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Alle Selbständigen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) ausüben und in deren Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- alle Handwerksmeister
- alle zur Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks Berechtigten (Altgesellen, Industriemeister, Ingenieure, Techniker);
Ausnahme:Betriebsfortführungen nach § 4 HwO
- Gesellschafter von Personengesellschaften, wenn sie in ihrer Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen
Ausnahmen:
- Der Inhaber eines Handwerksbetriebs, der selbst nicht die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und daher einen Betriebsleiter einstellen muss, ist nicht versicherungspflichtig.
- Gesellschafter von Kapitalgesellschaften
- Für Selbständige, die ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 betreiben, besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht. Eine Ausnahme gibt es für die Selbständigen, wenn sie als Betreiber eines Vollhandwerks nach Anlage A zum 31.12.03 versicherungspflichtig waren und ihr Handwerk durch die HwO-Novelle in die Anlage B Abschnitt 1 gekommen ist. Das Gleiche gilt für die Gesellschafter einer Personengesellschaft.
- Selbständige, die ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B Abschnitt 2 betreiben, sind weiterhin nicht versicherungspflichtig.
- Selbständige im Rahmen einer Ich-AG, die einen Existenzgründungszuschuss beziehen, sind versicherungspflichtig, wenn sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben wollen.
Die IHK ist selbstverständlich gern zu weiteren Erläuterungen und Beratungen bereit.
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