Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Hauptgrund für die Wahl der GmbH als Rechtsform für ein Unternehmen ergibt sich schon aus der Bezeichnung: "mit beschränkter Haftung". Sie bietet die gesetzliche Möglichkeit, die Haftung gegenüber Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken.
Für die Gründung einer GmbH ist ein notarieller Gesellschaftsvertrag erforderlich, der gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen entsprechen muss. Durch die Eintragung in das Handelsregister, die durch den zuvor bestellten Geschäftsführer angemeldet werden muss, entsteht die Gesellschaft. Sie ist erst dann eine eigene Rechtsperson. Diese führt eine Firma, hat also einen eigenen Namen. Sie ist eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten. Auch eine Einzelperson kann eine GmbH gründen.
Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Die Mindeststammeinlage beträgt 1 Euro.
Für die GmbH ist zwingend die Erstellung einer Bilanz vorgeschrieben, die beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Zur Auflösung der GmbH ist ein Liquidationsverfahren notwendig.
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Frauke Hennig
Recht und Steuern
- » FAQ Existenzgründung
- » Die Gewerbeanmeldung
- » Freie Berufe
- » Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
- » Die Wahl der Rechtsform
- » Sozialversicherung
- » Selbstständige Erwerbstätigkeit bei Nicht-EU-Staatsbürgern
- » Buchführung und Steuern
- » Businessplanerstellung
- » Publikationen, Kontaktadressen, Links
- » IHK XING Gründerforum
IHK-Gründertelefon
Basisinfos: IHK Service Center
069 2197-1280
Experteninfos: Team Unternehmensförderung
069 2197-2010
Veranstaltungen
26.05.2012 — 02.06.2012
IHK Businessplan-Workshop
06.06.2012
IHK Seminar Grundlagen der Existenzgründung
11.06.2012 — 21.06.2012
IHK-Seminar Der Weg in die Selbständigkeit
Start up News Feed