Die Kommanditgesellschaft (KG) / GmbH & Co. KG
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer oHG im Wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag - der auch in das Handelsregister eingetragen wird - beschränkt ist. Die voll haftenden Gesellschafter werden "Komplementäre", die beschränkt haftenden „Kommanditisten“ genannt. Dass die Gesellschafter unterschiedliche Risiken tragen, wirkt sich auf die Struktur aus: Die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter ist wesentlich stärker als die der beschränkt haftenden. Kommanditisten sind insbesondere von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen. Auch unterliegen sie keinem Wettbewerbsverbot.
Die GmbH & Co. KG bildet einen Sonderfall der Kommanditgesellschaft. Als persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH beteiligt, was letztendlich zu einer mittelbaren Haftungsbegrenzung führt. Dieser Umstand muss im Namen gekennzeichnet werden: Üblich ist der Rechtsformzusatz "GmbH & Co. KG".
Die Geschäftsführung wird von der Komplementär-GmbH, d.h. von deren Geschäftsführern wahrgenommen. Das bedeutet, die Willensbildung innerhalb der GmbH & Co. KG wird von der GmbH gelenkt.
Das Modell der GmbH & Co. KG wird häufig dann verwendet, wenn viele Kommanditisten Geldbeträge einbringen und aufgrund hoher Finanzvolumina keiner von ihnen die Position des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen will.
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Frauke Hennig
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