Die Kommanditgesellschaft (KG) / GmbH & Co. KG

Ausführliche Informationen
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer oHG im Wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag - der auch in das Handelsregister eingetragen wird - beschränkt ist. Die voll haftenden Gesellschafter werden "Komplementäre", die beschränkt haftenden „Kommanditisten“ genannt. Dass die Gesellschafter unterschiedliche Risiken tragen, wirkt sich auf die Struktur aus: Die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter ist wesentlich stärker als die der beschränkt haftenden. Kommanditisten sind insbesondere von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen. Auch unterliegen sie keinem Wettbewerbsverbot.

Die GmbH & Co. KG bildet einen Sonderfall der Kommanditgesellschaft. Als persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH beteiligt, was letztendlich zu einer mittelbaren Haftungsbegrenzung führt. Dieser Umstand muss im Namen gekennzeichnet werden: Üblich ist der Rechtsformzusatz "GmbH & Co. KG".

Die Geschäftsführung wird von der Komplementär-GmbH, d.h. von deren Geschäftsführern wahrgenommen. Das bedeutet, die Willensbildung innerhalb der GmbH & Co. KG wird von der GmbH gelenkt.

Das Modell der GmbH & Co. KG wird häufig dann verwendet, wenn viele Kommanditisten Geldbeträge einbringen und aufgrund hoher Finanzvolumina keiner von ihnen die Position des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen will.
 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Frauke Hennig Recht und Steuern
Telefon:069 2197-1339 Fax:069 2197-1575

IHK-Gründertelefon

Basisinfos: IHK Service Center
069 2197-1280

Experteninfos: Team Unternehmensförderung
069 2197-2010

Nachfolge statt Gründung

Nachfolge statt Gründung