Bundesrat billigt Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Der Bundesrat hat dem Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz schafft mit der Reaktivierung von Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) erneut die befristete Möglichkeit, Banken - zum Beispiel durch die Übernahme von Garantien - unterstützen zu können. Zudem erhält die Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten.

 

In einer begleitenden Entschließung beanstandet der Bundesrat jedoch, dass schwerwiegende Bedenken im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Der Bundesrat lehnt die weitere Mithaftung der Länder für Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen des Stabilisierungsfonds ab. Den Ländern sei angesichts ihrer Spar- und Konsolidierungszwänge - insbesondere aufgrund der Schuldenbremsen - diese weitere Belastung nicht mehr zuzumuten. Zudem bestünden erhebliche Zweifel, ob die vorgesehene Mischfinanzierung von Bund und Ländern im Rahmen der Lastenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

 

 
Weitere Informationen: Bundesratsdrucksache