Single Euro Payments Area (SEPA)
SEPA steht für Single Euro Payments Area und beschreibt das neue europäische Zahlungsverkehrssystem, das nun schrittweise eingeführt wird. SEPA soll allen Beteiligten ermöglichen, den nationalen wie grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr in gleicher Weise abzuwickeln. Es gilt für die Länder der EU sowie für Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz und umfasst Überweisungen, Kartenzahlungen sowie Lastschriftverfahren.
Seit dem 28. Januar 2008 bieten rund 1.800 Banken und Sparkassen in Deutschland die SEPA-Überweisung parallel zum bekannten nationalen Verfahren an. Im Unterschied zu herkömmlichen Überweisungen werden statt nationaler Kontonummer und Bankleitzahl nun europaweit jeweils die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number, IBAN) und der einheitliche Bankcode (Bank Identifier Code, BIC) verwendet. Die deutschen Kreditinstitute haben bereits 2003 IBAN und BIC eingeführt und informieren darüber auf den Kontoauszügen der Kunden. Die IHK rät, IBAN und BIC in den Geschäftsbriefen zu berücksichtigen.
Ebenfalls ab Januar 2008 werden die Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Kartenmarkt geschaffen. Unabhängig vom Einsatzort sollen Verbraucher dann im Rahmen von SEPA - noch häufiger als dies heute schon der Fall ist - mit ihrer Karte am Geldautomaten Geld abheben beziehungsweise an der Händlerkasse bezahlen. Um dies zu ermöglichen, beteiligt sich die deutsche Kreditwirtschaft mit dem Electronic-cash-Verfahren an einer europaweiten Allianz zur Vernetzung europäischer Kartenbezahlverfahren (Euro Alliance of Payment Schemes – EAPS).
Parallel dazu sind auch die technischen Vorbereitungen für die Einführung des europäischen Lastschriftverfahrens weit fortgeschritten. Für das SEPA-Lastschriftverfahren ist wichtig, dass die EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie rasch in nationale Gesetze umgesetzt wird. Damit schafft sie für das SEPA-Lastschriftverfahren durch europaweit harmonisierte Rechtsregeln Rechtssicherheit im europaweiten bargeldlosen Zahlungsverkehr. Bis spätestens 2009 soll die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein.
Was bedeutet SEPA für die Unternehmen?
In Zukunft braucht z. B. ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main und Kunden in Madrid, Mailand und Amsterdam nur noch ein Konto zu führen, um den gesamten Zahlungsverkehr abzuwickeln. Durch das SEPA-Lastschriftverfahren können Unternehmen ihre Forderungen genauso kostengünstig von ausländischen Kunden einziehen wie von inländischen. SEPA ist für europaweit operierende Unternehmen ein Vorteil. Da allerdings – wohlwollend gerechnet – nur ca. 8 Prozent der deutschen Unternehmen einen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr betreiben, spielen die Vorteile von SEPA für die Mehrheit der Betriebe bislang kaum eine Rolle.
SEPA ist dennoch ein sinnvolles Projekt, weil es die Integration der europäischen Finanzmärkte vorantreibt. Mittel- bis langfristig ist durch SEPA mit positiven realwirtschaftlichen Effekten zu rechnen – Transaktionskosten werden durch SEPA abgebaut, neue Märkte können durch einen einfacheren Zahlungsverkehr leichter erschlossen werden. SEPA wird sich zudem positiv auf den Wettbewerb und die Zahlungsströme in Europa auswirken und bietet gleichzeitig Chancen für ein vielfältigeres Produktangebot im Zahlungsverkehr. Damit sich SEPA in Europa jedoch durchsetzt, braucht das System eine große Zahl von Nutzern.
Die dritte, vollständig aktualisierte Auflage 10/2009 der Broschüre "SEPA: Einheitliche Zahlungsinstrumente für Europa" aus der Reihe "Daten, Fakten, Argumente" des Bankenverbandes beschreibt die einzelnen Aspekte der Einführung des Euro-Zahlungsverkehrs sowie deren Umsetzung im konventionellen Zahlungsverkehr und bei der Kartenzahlung. Publikation bestellen oder herunterladen.
Europäisches Lastschriftverfahren
Unternehmen und Verbraucher können seit dem 2.11.2009 grenzüberschreitend im gesamten Euro-Raum das Lastschriftverfahren nutzen, um ihre Zahlungen zu begleichen. Ermöglicht wird dies durch das SEPA-Lastschriftverfahren des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Tausende von Banken des Euro-Raums haben sich dem neuen System bereits angeschlossen. Das Lastschriftverfahren wird von den Gläubigern eingeleitet, aber die Kunden können stets darüber entscheiden, ob sie eine Lastschrift auf ihrem Konto akzeptieren wollen oder nicht. Durch die Neufassung der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen wird der Grundsatz gleicher Gebühren für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro auch auf Lastschriftverfahren ausgeweitet. Zahlungen in Euro werden damit in ganz Europa genauso einfach, billig und sicher wie es inländische Zahlungen bereits sind. Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single European Payment Area – SEPA) können Bürger, Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer unabhängig von ihrem Standort bei gleichen Konditionen, Rechten und Pflichten innerhalb ihrer Landesgrenzen und über diese hinaus Zahlungen in Euro tätigen und erhalten. Weitere Infos.
Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro
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