|
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Sepa) bietet Chancen für mittelständische Firmen, sofern bei Zahlungen die internationale Kontonummer (Iban) und der Bank Identifier Code (Bic) verwendet werden. Jedes Geschäft ist mit einer Zahlung verbunden. Gerade mittelständische Unternehmen tätigen eine große Zahl von bargeldlosen Zahlungen – in Form von Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen. Aus diesem Grund ist die Integration des Zahlungsverkehrs in Europa – auf die Sepa (Single Euro Payments Area) abzielt – für mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung und wird sie in ihrem Tagesgeschäft unterstützen.
Sepa wird den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Zahlungsdienstleistungen steigern, wodurch die Kosten gesenkt, die Servicequalität verbessert und Innovationen hervorgebracht werden sollen. Viele Jahre nach der Schaffung des Binnenmarkts sowie der Einführung der Euro-Banknoten und Euro-Münzen werden die Unternehmen und Verbraucher endlich in der Lage sein, auch bei bargeldlosen Zahlungen von der einheitlichen Währung zu profitieren.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird die unterschiedlichen nationalen Zahlungsmärkte zu einem einheitlichen Binnenmarkt zusammenführen. Durch Sepa werden Unternehmen und Verbraucher unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente von einem einzigen Bankkonto aus bargeldlose Euro-Zahlungen an Empfänger in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz tätigen können. Sepa wird die Zahlungsinstrumente sowie die Durchführung und Bearbeitung von Zahlungen innerhalb Europas harmonisieren.
Einheitliche Standards, Geschäftsregeln und Rechtsrahmen Unter der Federführung des Europäischen Zahlungsverkehrsrats (European Payments Council, EPC), des Beschluss- und Koordinationsorgans des europäischen Kreditgewerbes im Bereich Zahlungsverkehr, entwickelte das Kreditgewerbe die Sepa-Überweisung, die Sepa-Lastschrift sowie Sepa für Karten. Bislang waren die Standards und Praktiken in Bezug auf Euro-Zahlungen in nahezu allen Ländern Europas unterschiedlich organisiert. Mit nachdrücklicher Unterstützung von nationalen und europäischen Behörden wie Zentralbanken und der Europäischen Kommission hat sich das EPC dieser Thematik angenommen. Wobei das letztendliche Ziel der Bemühungen darin besteht, die Integration der europäischen Massenzahlungsverkehrssysteme zu erreichen. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum ist für mittelständische Unternehmen in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Im Rahmen von Sepa wurden einheitliche Standards, Geschäftsregeln und Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen geschaffen. Folgende Vorteile – besonders auch für mittelständische Unternehmen – sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben: Innerhalb von Sepa werden alle Euro-Zahlungen als europäische Zahlungen behandelt, das heißt, es wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen unterschieden. Erreicht wird dies durch die Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente, nämlich der Sepa-Überweisung und der Sepa-Lastschrift. Beide sind so einfach, sicher und effizient wie die heute auf nationaler Ebene verwendeten Zahlungsinstrumente. Die am 1. November 2009 in Kraft getretene Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt stellt zudem sicher, dass bei bargeldlosen Zahlungen der volle Betrag transferiert wird und dass Zahlungspflichtige sowie Zahlungsempfänger jeweils nur die Gebühren der eigenen Bank entrichten müssen.
Die durch die Richtlinie über Zahlungsdienste garantierte schnellere Abwicklung von Zahlungen wird den Cashflow und die Liquidität von Unternehmen verbessern. Früher dauerte es bei grenzüberschreitenden und gelegentlich auch bei nationalen Zahlungen bis zu fünf Tage oder sogar noch länger, bis eine Zahlung auf dem Konto des Begünstigten einging. Die Sepa-Überweisung gewährleistet, dass alle innerhalb von Europa getätigten Zahlungen den Zahlungsempfänger in maximal zwei Geschäftstagen erreichen. Ab 2012 soll der Transfer gemäß der Richtlinie über Zahlungsdienste nur noch einen Geschäftstag dauern. Zudem erfolgt die Wertstellung mit der Zahlung, das heißt der Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Begünstigten, sobald er bei dessen Bank eintrifft.
Steigerung des Wettbewerbs Sepa ermöglicht den Banken, Kunden in allen Ländern des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes Sepa-Zahlungen anzubieten. In dieser Hinsicht wird Sepa wesentlich zu einer Steigerung des Wettbewerbs beitragen, wodurch die Kosten verringert, die Dienstleistungen verbessert und Innovationen gefördert werden sollen. Im Zuge eines verstärkten Wettbewerbs und von mehr Innovation können Unternehmen dank der europaweiten Standardisierung günstigere Bankensoftware und integrierte Anwendungen für die Rechnungslegung und das Meldewesen nutzen. Dasselbe gilt für Kartenzahlungen: Auch die Terminals für Kartenzahlungen werden einem einheitlichen europäischen Standard entsprechen; somit werden die Händler vom Wettbewerb zwischen den Terminalherstellern und zwischen den Abwicklern von Kartenzahlungen profitieren. Im Rahmen von Sepa wird an einer europaweiten Lösung für Internetzahlungen gearbeitet, aus der sich dann weitere Vorteile ergeben werden. Mittelständische Unternehmen nutzen vermehrt das Internet, um ihre Produkte abzusetzen. Und immer mehr Verbraucher – vor allem junge Konsumenten – kaufen im Internet ein. Allerdings sind die Zahlungsmöglichkeiten im Internet oft auf Kartenzahlungen beschränkt. In einigen Ländern, beispielsweise Deutschland, den Niederlanden und Österreich, gibt es bereits sichere und effiziente Verfahren für Internetzahlungen. Doch in vielen Ländern ist dies noch nicht der Fall. Ein gemeinsames europäisches Verfahren für Internetzahlungen würde sowohl den Verbrauchern als auch den Händlern größere Sicherheit beim Zahlungsvorgang bieten.
Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten für einen europäischen Rahmen für die elektronische Rechnungstellung, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Bedürfnissen der mittelständischen Unternehmen liegt. Bei der elektronischen Rechnungstellung werden Rechnungen direkt an die Bankanwendung des Zahlungspflichtigen versendet. Akzeptiert dieser die Rechnung, so wird eine automatische Zahlungsanweisung erstellt, welche die für den Zahlungspflichtigen und den Zahlungsempfänger relevanten Daten und Informationen enthält. Ein weiterer Vorteil ist der elektronische Kontenabgleich. Er bietet mithilfe elektronischer Meldungen und elektronischer Kontoauszüge die Möglichkeit, die Rechnungen elektronisch mit den Zahlungen abzugleichen und die Buchhaltung automatisch zu aktualisieren. Unternehmen können so ihre Rechnungslegung vereinfachen, was auch für mittelständische Unternehmen sehr hilfreich sein kann.
Binnenmarkt für bargeldlose Zahlungen Alle auf nationaler oder internationaler Ebene tätigen Unternehmen – auch mittelständische Unternehmen – können von diesen Vorteilen profitieren. Unternehmer müssen lediglich anstatt der nationalen Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer (International Bank Account Number, Iban) und den Bank Identifier Code (Bic) verwenden, um die Möglichkeiten von Sepa nutzen zu können. Länder wie Italien, Lettland, Luxemburg, Polen, Rumänien und Slowenien haben den Wechsel zu diesen Kontobezeichnungen bereits vollzogen. Unter Umständen ist auch eine Aktualisierung der Bankensoftware erforderlich. Dies könnte im Zuge des normalen Investitionszyklus eines Unternehmens geschehen. Es lohnt sich, die Initiative zu ergreifen und sich zu erkundigen, welche Vorteile Sepa bringt. Banken können über die Sepa-Überweisung, die Sepa-Lastschrift sowie über ihre individuellen Zusatzleistungen informieren. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wurde so gestaltet, dass besonders Verbraucher und Unternehmen – auch kleinere und mittelständische Unternehmen – davon profitieren. Nach der Schaffung des Binnenmarkts und der Einführung des Euro benötigen Europa und die mittelständischen Unternehmen auch einen Binnenmarkt für bargeldlose Zahlungen. Sepa wird dies leisten.
Autorin Gertrude Tumpel-Gugerell
Mitglied des Direktoriums Europäische Zentralbank Frankfurt am Main
Links zum Thema
IHK WirtschaftsForum März 2010
|