Ausschuss Finanzdienstleistungen: Den Finanzplatz mitgestalten

In Frankfurt schlägt das Herz des Finanzlebens der deutschen Wirtschaft. Dies gilt nicht nur für Bank- und Versicherungsgeschäfte. Einzigartig ist auch die Bandbreite an Finanzdienstleistungen wie Private Equity, Vermögensverwaltung, Versicherungsvermittlung, Anlageberatung, Leasing und Factoring. Über 8.000 Unternehmen sind in diesem Wirtschaftszweig tätig und tragen zur Stellung Frankfurts als wichtigsten Finanzplatz in Kontinentaleuropa bei.

Letzteres ist auch ein Erfolg der Arbeit des IHK-Ausschusses Finanzdienstleistungen. In diesem haben sich Fachleute aus allen Bereichen des Finanzsektors zusammengeschlossen, um über Wettbewerbsgrenzen hinweg die Interessen der Branche aktiv nach außen zu vertreten. Der Fokus der Aktivitäten liegt vor allem darin, den Finanzplatz Frankfurt mitzugestalten, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken und auszubauen, die Politik bei der Weiterentwicklung der kapitalmarktpolitischen Rahmenbedingungen zu unterstützen und die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland zu verbessern.

Einheitliche Vertretung: wirksam und effizient
Die einheitliche Vertretung gemeinsamer Interessen erweist sich insbesondere gegenüber den gesetzgebenden Organen als wirksam und effizient. Ob in Berlin oder Brüssel: der Ausschuss bringt die Sicht der Unternehmen in den politischen Meinungsbildungsprozess ein und verleiht damit den Interessen auch der kleineren und regional operierenden Finanzdienstleistungsunternehmen mehr Gewicht. Und das mit nachweisbarem Erfolg.

So hat der Ausschuss bei der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts mit dafür gesorgt, Qualitätsstandards in Bezug auf Berufszugang und Qualifikation der Vermittler durchzusetzen. Diese garantieren dem Kunden eine optimale Beratung und dem Versicherungsvermittler mehr öffentliches Ansehen. Eingehend hat sich der Ausschuss auch mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) beschäftigt. Eine Reihe von Stellungnahmen zu verschiedenen MiFID-Themen ist das Ergebnis dieser Arbeit. Dadurch wurde in vielen offenen Punkten der Richtlinie für Rechtssicherheit und -klarheit gesorgt.

Keine Schnellreparatur der Finanzmarktregulierung
Nach wie vor ist die Finanzmarktkrise mit ihren tief greifenden Auswirkungen nicht überwunden. Bei der Aufarbeitung der Ursachen für diese Krise wird aktuell die Qualität der Anlageberatung von Politikern und Verbraucherschützern hinterfragt. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags debattieren einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Falschberatung. Die Verjährungsfrist soll von drei auf zehn Jahre verlängert werden. Außerdem sollen auch Anlageberater zukünftig Beratungsgespräche nachvollziehbar dokumentieren. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten fordern zudem, dass Anlageberater zukünftig ihre Provisionen offen legen müssen. All dieses fällt in eine entscheidende Phase der künftigen Positionierung von Maklern und Beratern als Folge von Vermittlergesetz, VVG-Reform und Finanzmarkt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz.

Der Ausschuss Finanzdienstleistungen warnt vor einer Schnellreparatur der Finanzmarktregulierung. Ein bloßes Mehr an neuen Regeln – das löst die Probleme nicht. Eine Überregulierung kann kontraproduktiv sein und zu einer nur noch am Ziel der Haftungsvermeidung und nicht an den Interessen des Kunden ausgerichteten Beratung führen.

Vertrauen in die Finanz- und Versicherungswirtschaft stärken
Die Mitglieder des Ausschusses Finanzdienstleistungen unterstützen deshalb Maßnahmen, die geeignet sind, das Vertrauen der Anleger wiederherzustellen. Sie lehnen jedoch nationale Alleingänge ab. Vielmehr müssen Antworten auf die derzeitige Vertrauenskrise mittels europäischer Regeln gesucht werden. Andernfalls drohen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil deutscher Unternehmen. In jedem Fall dürfen nationale Vorschriften europäische Regeln nicht verschärfen. So bestehen mit der MiFID und der Richtlinie für harmonisierte Investmentfonds bereits europäische Regeln für den Anlegerschutz. Diese werden entsprechend einer Mitteilung der Europäischen Kommission bis Ende des Jahres 2009 überarbeitet. Ein Vorschlag zur Regelung des Anlegerschutzes in Deutschland kommt insofern zur falschen Zeit, da entsprechende Regeln in Kürze erneut angepasst werden müssten. Dies verschärft die Rechtsunsicherheit für Verbraucher und Unternehmen und schafft unnötige Bürokratie.

In zwei gebildeten Arbeitskreisen arbeiten die Mitglieder des Ausschusses zurzeit an Ansätzen, wie das Vertrauen der Kunden in die Finanz- und Versicherungswirtschaft gestärkt werden kann. Qualifizierung, Beratungsqualität und Professionalisierung sind die Stichworte für die Zukunft. Das Credo lautet: Wir brauchen eine Regulierung, die den Finanzmärkten nachhaltig zu Stabilität und Effizienz verhilft. Sie ist dann auch ein zusätzliches „Gütesiegel" für den Finanzplatz Frankfurt.

Eine Übersicht über die Mitglieder des IHK-Ausschuss Finanzdienstleistungen finden Sie hier: Mitglieder des Ausschusses Finanzdienstleistungen

Die Mitglieder: 1: Emil Vogt, Creditreform Frankfurt Emil Vogt; 2: Michael H. Sterzenbach, Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen; 3: Kai Ostermann, Deutsche Leasing; 4: Richard Pfefferkorn, Inhaber, Generalvertretung Frankfurter Allianz Versicherungsgesellschaft; 5: Antje-Imme Strack, UFS Universal FinanzService Unabhängige Gesellschaft für Finanzdienstleistungen; 6: Gabriele Cloß, Verband der Finanzdienstleistungsinstitute; 7: Dr. Ulrich Brink, Bette–Westenberger–Brink Rechtsanwälte; 8: Rudolf Siebel, BVI Bundesverband Investment und Asset Management; 9: Klaus P. Obereigner, InRisCon-Industrial Risk Consulting; 10: Klaus J. Koehler, VuV-Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland; 11: Dr. Anke Nestler, Valnes Corporate Finance; 12: Werner Hussong, Bundesverband Deutscher Vermögensberater; 13: Rainer Juretzek, Analytica Finanzresearch Beratungsgesellschaft;

14: Willi Rugen, Rugen Beteiligungsgesellschaft; 15: Johannes Prüfer, Finanz-Beratung; 16: Wolfgang Berheide, Service by Berheide Financial and Medienconsult; 17: Michael Quirin, L. Funk & Söhne; 18: Peter Dieckmann, VR-Leasing; 19: Dr. Ralf-Joachim Götz, Deutsche Vermögensberatung; 20: Bernd Schmidt, Inhaber Certified Financial Planner Vermögensplanung; 21: Hans-Joachim Reinhardt, IHK Frankfurt; 22: Michael Höppner, IHK Frankfurt; 23: Dietmar Vogelsang, Institut DV & P.
Dem Ausschuss gehören außerdem an: Hans-Jürgen Allerdissen, DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlung, Günter Balmes, Versicherungsservice der Frankfurter Sparkasse, Gerald Diezel, Equinet, Gunter Frenzel, Generalvertretung Allianz, Thomas Frericks, EKF Finanz Frankfurt, Christof Kolyvas, Rechtsanwalt, Fachberater Finanzdienstleistungen, Eric Kreuder, RM Inkasso, Peter Zwenger, Hermann Stahl Versicherungen.

Foto: Jochen Müller