Leasing / Finanzierungsleasing

1. Was ist Leasing?

Leasing bedeutet die mittel- bis langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern. Voraussetzung für die Leasingfähigkeit eines Wirtschaftsgutes ist seine Fungibilität, d.h., das Wirtschaftsgut (Leasing-Gegenstand) muss so beschaffen sein, dass der Vermieter (Leasing-Geber) es nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiterverwerten kann.

Leasing-Verträge können auf unterschiedliche Weise zustande kommen:
  • Der Mieter (Leasing-Nehmer) kann das von ihm gewünschte Wirtschaftsgut beim Lieferanten aussuchen und sich dann an die Leasing-Gesellschaft (Leasing-Geber) wenden, die dieses Wirtschaftsgut in eigenem Namen und für eigene Rechnung kauft und an den Leasing-Nehmer vermietet.
  • Der Leasing-Nehmer kann sich gleich an den Leasing-Geber wenden und dessen „Know-how“ in Anspruch nehmen.
  • Beim „sale-and-lease-back“-Verfahren kauft der Leasing-Geber den Leasing-Gegenstand, der neu oder bereits genutzt sein kann, vom Leasingnehmer und vermietet an den Leasing-Nehmer zurück.

2. Vorteile des Leasings

Vorteile des Leasings gegenüber einer bankmäßigen Objektfinanzierung:
  • konstante Zinszahlungen
Geichbleibende Leasing-Zahlungen bilden eine klare Kalkulationsgrundlage für die gesamte Vertragsdauer.
  • Liquidität
Leasing ist eine 100 % off balance sheet-Finanzierung, bestehende Kreditspielräume bleiben erhalten.
  • Steuern
Es fallen keine investitionsbezogenen Steuern an.
  • Rentabilität
Gesamtkosten sind im Vergleich zu anderen Finanzierungsalternativen niedriger.
  • Kostenkongruenz
Kosten und Erträge der Investition verlaufen parallel.
  • Wiederbeschaffung
Entschluss zur Erneuerung der Anlage nach Ende der Mietzeit fällt leichter.
  • Bilanzierung
Leasing wirkt sich bilanzneutral aus.


3. Vertragsformen des Leasings

Generell können verschiedene Vertragsformen unterschieden werden:

3.1 Vollamortisationsvertrag

Bei Vollamortisationsverträgen decken die Leasingraten die Anschaffungs-, Herstellungs-, Neben- und Finanzierungskosten, Gewinnspanne ab und der Vertrag wird über eine feste, unkündbare Grundvertragsdauer abgeschlossen.


3.1.1 Vollamortisationsvertrag mit Kauf- und Verlängerungsoption sowie Recht auf Rückgabe
  • Finanzierungseffekt ist am günstigsten bei einer Laufzeit nahe 90 % der Afa-Zeit
  • Nach Ablauf der Grundvertragsdauer hat der Leasing-Nehmer die Wahl:
1) Kauf des Wirtschaftsgutes
2) Vertragsverlängerung
3) Rückgabe des Wirtschaftsgutes

Basis für 1) und 2): Restbuchwert bei linearer Abschreibung oder niedriger Zeitwert

Vorteile:
  • volle Amortisation während der Grundvertragsdauer
  • genaue Preiskalkulation durch feste Leasing-Raten
  • Kauf des Wirtschaftsgutes ist nach Vertragsablauf vorgesehen

3.1.2 Vollamortisationsvertrag ohne Kauf- und Verlängerungsoption
  • Vertragstyp für Absatz-Leasing mit Händlern und Herstellern,
  • Leasing-Nehmer wird weder Kauf- noch Verlängerungsoption eingeräumt.

Individuelle Vereinbarungen über Weiterverwendung des Wirtschaftsgutes können mit Herstellern und Händlern getroffen werden.

3.2 Teilamortisationsvertrag

Bei Teilamortisationsverträgen werden die Anschaffungskosten während der Grundvertragsdauer nur zum Teil gedeckt.
  • Nicht amortisierte Anschaffungskosten werden durch Vertragsverlängerung oder durch den Verkauf des Wirtschaftsgutes an Mieter bzw. Dritte realisiert.
  • Der Leasing-Geber hat ein Andienungsrecht, d.h., der Leasing-Nehmer ist auf Verlangen verpflichtet, sofern ein Verlängerungsvertrag nicht zustande kommt, das Objekt zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis zu kaufen.
  • Der Leasing-Nehmer hat kein Recht, das Objekt zu erwerben. Der Leasing-Geber kann vom Andienungsrecht Gebrauch machen.
Vorteile:
  • Teilamortisation des Objektes während der Grundvertragsdauer
  • Kosten- und Ertragsverläufe lassen bei hohen Restwertvereinbarungen den Abschluss eines Vollamortisationsvertrages nicht zweckmäßig erscheinen
  • Vertragsverlängerung erscheint nach Ablauf der Grundvertragsdauer sinvoll

3.3 Kündbarer Vertrag
  • Leasing-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  • Leasing-Nehmer kann den Leasing-Vertrag erstmals nach Grundvertragsdauer (mindestens 40 % der AfA-Zeit, mit 6-monatiger Kündigungsfrist) jeweils halbjährlich kündigen.
  • Bei Kündigung ist eine Abschlusszahlung in Höhe der nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasing-Gebers zu entrichten. Verkaufserlöse werden zu 100 % angerechnet.
Konditionen ermitteln sich unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Laufzeit auf Basis eines Vollamortisationsvertrages.

Vorteile:
  • bei Wirtschaftsgütern, die einer schnellen Weiterentwicklung unterliegen.
  • wenn Flexibilität bei Veränderungen der Marktsituation notwendig ist.



Februar 2009