Leasing / Finanzierungsleasing
1. Was ist Leasing?
Leasing bedeutet die mittel- bis langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern. Voraussetzung für die Leasingfähigkeit eines Wirtschaftsgutes ist seine Fungibilität, d.h., das Wirtschaftsgut (Leasing-Gegenstand) muss so beschaffen sein, dass der Vermieter (Leasing-Geber) es nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiterverwerten kann.
Leasing-Verträge können auf unterschiedliche Weise zustande kommen:
- Der Mieter (Leasing-Nehmer) kann das von ihm gewünschte Wirtschaftsgut beim Lieferanten aussuchen und sich dann an die Leasing-Gesellschaft (Leasing-Geber) wenden, die dieses Wirtschaftsgut in eigenem Namen und für eigene Rechnung kauft und an den Leasing-Nehmer vermietet.
- Der Leasing-Nehmer kann sich gleich an den Leasing-Geber wenden und dessen „Know-how“ in Anspruch nehmen.
- Beim „sale-and-lease-back“-Verfahren kauft der Leasing-Geber den Leasing-Gegenstand, der neu oder bereits genutzt sein kann, vom Leasingnehmer und vermietet an den Leasing-Nehmer zurück.
2. Vorteile des Leasings
Vorteile des Leasings gegenüber einer bankmäßigen Objektfinanzierung:
- konstante Zinszahlungen
Geichbleibende Leasing-Zahlungen bilden eine klare Kalkulationsgrundlage für die gesamte Vertragsdauer.
- Liquidität
Leasing ist eine 100 % off balance sheet-Finanzierung, bestehende Kreditspielräume bleiben erhalten.
- Steuern
Es fallen keine investitionsbezogenen Steuern an.
- Rentabilität
Gesamtkosten sind im Vergleich zu anderen Finanzierungsalternativen niedriger.
- Kostenkongruenz
Kosten und Erträge der Investition verlaufen parallel.
- Wiederbeschaffung
Entschluss zur Erneuerung der Anlage nach Ende der Mietzeit fällt leichter.
- Bilanzierung
Leasing wirkt sich bilanzneutral aus.
3. Vertragsformen des Leasings
Generell können verschiedene Vertragsformen unterschieden werden:
3.1 Vollamortisationsvertrag
Bei Vollamortisationsverträgen decken die Leasingraten die Anschaffungs-, Herstellungs-, Neben- und Finanzierungskosten, Gewinnspanne ab und der Vertrag wird über eine feste, unkündbare Grundvertragsdauer abgeschlossen.
3.1.1 Vollamortisationsvertrag mit Kauf- und Verlängerungsoption sowie Recht auf Rückgabe
- Finanzierungseffekt ist am günstigsten bei einer Laufzeit nahe 90 % der Afa-Zeit
- Nach Ablauf der Grundvertragsdauer hat der Leasing-Nehmer die Wahl:
1) Kauf des Wirtschaftsgutes
2) Vertragsverlängerung
3) Rückgabe des Wirtschaftsgutes
Basis für 1) und 2): Restbuchwert bei linearer Abschreibung oder niedriger Zeitwert
Vorteile:
- volle Amortisation während der Grundvertragsdauer
- genaue Preiskalkulation durch feste Leasing-Raten
- Kauf des Wirtschaftsgutes ist nach Vertragsablauf vorgesehen
3.1.2 Vollamortisationsvertrag ohne Kauf- und Verlängerungsoption
- Vertragstyp für Absatz-Leasing mit Händlern und Herstellern,
- Leasing-Nehmer wird weder Kauf- noch Verlängerungsoption eingeräumt.
Individuelle Vereinbarungen über Weiterverwendung des Wirtschaftsgutes können mit Herstellern und Händlern getroffen werden.
3.2 Teilamortisationsvertrag
Bei Teilamortisationsverträgen werden die Anschaffungskosten während der Grundvertragsdauer nur zum Teil gedeckt.
- Nicht amortisierte Anschaffungskosten werden durch Vertragsverlängerung oder durch den Verkauf des Wirtschaftsgutes an Mieter bzw. Dritte realisiert.
- Der Leasing-Geber hat ein Andienungsrecht, d.h., der Leasing-Nehmer ist auf Verlangen verpflichtet, sofern ein Verlängerungsvertrag nicht zustande kommt, das Objekt zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis zu kaufen.
- Der Leasing-Nehmer hat kein Recht, das Objekt zu erwerben. Der Leasing-Geber kann vom Andienungsrecht Gebrauch machen.
Vorteile:
- Teilamortisation des Objektes während der Grundvertragsdauer
- Kosten- und Ertragsverläufe lassen bei hohen Restwertvereinbarungen den Abschluss eines Vollamortisationsvertrages nicht zweckmäßig erscheinen
- Vertragsverlängerung erscheint nach Ablauf der Grundvertragsdauer sinvoll
3.3 Kündbarer Vertrag
- Leasing-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Leasing-Nehmer kann den Leasing-Vertrag erstmals nach Grundvertragsdauer (mindestens 40 % der AfA-Zeit, mit 6-monatiger Kündigungsfrist) jeweils halbjährlich kündigen.
- Bei Kündigung ist eine Abschlusszahlung in Höhe der nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasing-Gebers zu entrichten. Verkaufserlöse werden zu 100 % angerechnet.
Konditionen ermitteln sich unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Laufzeit auf Basis eines Vollamortisationsvertrages.
Vorteile:
- bei Wirtschaftsgütern, die einer schnellen Weiterentwicklung unterliegen.
- wenn Flexibilität bei Veränderungen der Marktsituation notwendig ist.
Februar 2009
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Michael Höppner
stv. Geschäftsführer
Finanzplatz - Unternehmensförderung - Starthilfe
Finance Future Forum
Rückblick: Finanzplatztag