IHK Frankfurt am Main - Ansprechpartner für die Finanzdienstleister

Die IHK Frankfurt ist Ansprechpartner der rund 8.400 Unternehmen, die in FrankfurtRheinMain auf Finanzdienstleistungen wie etwa Private Equity, Vermögensverwaltung, Versicherungsvermittlung, Anlageberatung, Wertpapiervermittlung, Leasing oder Factoring spezialisiert sind. Sie bündelt die Interessen dieses Wirtschaftszweiges und vertritt diese gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Leitziel ist, FrankfurtRheinMain als inter­national wettbewerbsfähigen Finanzplatz zu erhalten und auszubauen. 


·     Stellungnahmen zur Finanzmarktregulierung

Reformen im gesetzlichen Umfeld, vor allem die zahlreichen im Rahmen des so genann­ten „FSAP - Financial Services Action Plan“ teils umgesetzten oder in den nächsten Jah­ren zur Umsetzung kommenden legislativen Maßnahmen der Europäischen Kommission, führen zu deutlichen Auswirkungen auf den Finanzdienstleistungsmarkt. Die IHK bezieht im Anhörungsverfahren zu sämtlichen Themen Stellung, die die Interessen der Finanz­dienstleistungsbranche berühren. Ziel ist, eine Regulierung zu finden, die die Zwecke der Finanzmarktaufsicht erreicht und gleichzeitig effektiv, kosteneffizient und pragmatisch für die betroffenen Wirtschaftszweige ist. 


·     Standortentwicklung 

Die IHK setzt sich zudem für eine weitere positive Entwicklung des Finanzplatzes Frank­furt ein. Mit CEIOPS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors) erhielt Frankfurt 2004 den obersten Ausschuss für die Aufsicht über Ver­sicherungen. Schon früh hatte die IHK Frankfurt ein Netzwerk geknüpft, um sich für den dauerhaften Verbleib dieser Institution einzusetzen. Dadurch konnte in den letzten Jahren kontinuierlich der Dialog mit allen maßgeblichen Stellen geführt werden und die Ansied­lung der Europäischen Versicherungsaufsicht in Frankfurt erfolgreich abgeschlossen wer­den. Mit dem Dienstsitz von CEIOPS im Westhafen-Tower wurden schon früh die räum­lichen Voraussetzungen für den Verbleib geschaffen. Mit der Aufwertung von CEIOPS in die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensi­ons Authority) zum 1. Januar 2011 stehen die Perspektiven gut, dass die Anziehungskraft dieses neuen Gremiums Standortverlagerungen in der Branche nach Frankfurt nach sich ziehen wird und der Finanzplatz neue Marktpositionen erobern kann. 


·     Europäische Integration der Finanzmarktaufsicht

Die IHK führt außerdem einen offensiven Dialog, wie weitere Fortschritte bei einer stärker integrierten Aufsichtsstruktur erzielt werden können. Es gilt, Schwächen sowohl auf der Makro- als auch auf der Mikroebene zu beseitigen. Ein Ansatzpunkt ist der neue Europäi­sche Rat für Systemrisiken (ESRB - European Systemic Risk Board), angesiedelt bei der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. Der neue Ausschuss wird zur Stärkung des Finanzplatzes beitragen. 

Auf nationaler Ebene werden derzeit mehrere Modelle für eine Reorganisation der Finanz­aufsicht als Alternative zu der herrschenden Architektur aus dualem System (Deutsche Bundesbank und BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und Dreisäulen­modell (Banken-, Versicherungs-, Wertpapieraufsicht bei der BaFin) diskutiert. Die IHK setzt sich dafür ein, eine Aufsichtsarchitektur zu entwickeln, die die spezifischen Unter­schiede der verschiedenen Finanzdienstleistungen berücksichtigt. Die Reform sollte die Entscheidung der ausschließlichen Präsenz der nationalen Aufsichtsbehörde BaFin in Frankfurt einschließen. Das erklärte Ziel ist die Schaffung weiterer Standortvorteile für den Finanzplatz Frankfurt. 


·     Finanzplatz-Marketing

Die Arbeit der IHK konzentriert sich auch darauf, Frankfurt gegenüber anderen Finanzplät­zen wie etwa London und Paris als attraktiven Standort für Finanzdienstleistungen zu profilieren, um Neuansiedlungen von internationalen Wettbewerbern zu fördern. Unab­dingbar für den nachhaltigen Erfolg des Finanzplatzes sind koordinierte Marketingaktivitä­ten zur Verbreitung und Vertiefung des Wissens um seine standortspezifischen Qualitäten bei potenziellen Investoren. Von zentraler Bedeutung ist die Initiative "Frankfurt Main Fi­nance". Erstmalig nutzt die Finanzindustrie zusammen mit der Politik eine gemeinsame Plattform mit dem Ziel aufeinander abgestimmter Vermarktungsstrategien, um Image und Erscheinungsbild des Finanzplatzes zu stärken. In enger Abstimmung mit dem IHK-Aus­schuss Finanzdienstleistungen koordiniert die IHK das Engagement des Finanzsektors in der Standortinitiative und bereichert die Arbeit durch nützliche Kontakte und spezialisiertes Wissen.


·     Berufszulassung für Finanzdienstleister 

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht haben die IHKs die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung und Registrierung von Versi­cherungsvermittlern, -maklern und -beratern erhalten. Die IHKs prüfen, ob die Vermittler den gesetzlichen Anforderungen genügen und nehmen hinsichtlich des Nachweises der fachlichen Kenntnisse die erforderliche Sachkundeprüfung ab. Sie führen diese Aufgabe wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch aus und nutzen dabei ihre Erfahrungen in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern. Insgesamt sind bei der IHK Frankfurt zurzeit 2.983 Vermittler registriert, davon 1.903 gebundene und 1.080 ungebundene Vermittler. 

Für einen Großteil der Finanzdienstleister ist darüber hinaus die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung verpflichtend, da sie Anlageberatung und Vermittlung gleichzeitig aus­üben. Die IHK ist in dieses Genehmigungsverfahren ebenfalls einbezogen und gibt in je­dem Verfahren vor der Erlaubniserteilung ihre Stellungnahme gegenüber der Ordnungs­behörde ab. Finanzdienstleister klärt sie außerdem über Vorschriften auf, die die Art und Weise der Berufsausübung regeln, zum Beispiel die Makler- und Bauträgerverordnung. 

Die IHK hat überdies die Zulassungsvoraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Bestel­lung von Sachverständigen für Kapitalanlagen und private Finanzplanung, für Wertpapier­anlagen und für private Baufinanzierung geschaffen. Damit eröffnet sich nicht nur ein inte­ressantes Tätigkeitsgebiet für entsprechend qualifizierte Unternehmer. Die Existenz von Sachverständigen trägt auch zu einem größeren Vertrauen in die Branche und damit zur Imageverbesserung bei, indem Kunden oder Geschäftspartner auf deren besondere Fachkunde im zivilrechtlichen Bereich oder bei Streitigkeiten zurückgreifen können.


·     Beschäftigungsorientierte Qualifizierung

Die Wettbewerbsbedingungen in der Branche bedingen eine hohe Qualifikation der Mitar­beiter in den Finanzdienstleistungsunternehmen. Kompetenz ist ein zentraler Erfolgsfaktor. Dabei profitieren die Finanzdienstleister vom attraktiven Aus- und Weiterbildungsangebot, welches die IHK erbringt. Speziell für Finanzdienstleister bietet sie vier Weiterbildungs­prüfungen an: die Prüfungen zum "Fachberater für Finanzdienstleistungen", zum "Fachwirt für Finanzberatung" sowie zum „Leasingfachwirt“ und „Versicherungsfachwirt“. Die ge­nannten Prüfungen helfen selbständigen Finanzdienstleistern auch gegenüber den Erlaubniserteilungsbehörden, die berufliche Sachkunde im Zusammenhang mit einem Ge­nehmigungsverfahren nachzuweisen. 


·     Interessenvertretung

Die IHK Frankfurt ist gleichzeitig Interessenvertretung und Meinungsführer in allen wirt­schaftlichen und wirtschaftspolitischen Fragen ihres Bezirks. Durch die enge Zusammen­arbeit zwischen Ehrenamt und Hauptamt ist praxisnahes und rasches Handeln gewähr­leistet. Die Finanzdienstleistungswirtschaft ist mit fünf Sitzen in der Vollversammlung der IHK und einem eigenen Ausschuss vertreten, der die Vollversammlung beratend unter­stützt. Ihm gehören Fachleute aus den Branchen Versicherungsvertreter, -makler und -berater, Verwaltungs- und Holdinggesellschaften, Vermögensberatung, Anlageberatung, Leasing, Inkasso und Wertpapierhandel an. Der Finanzdienstleistungsausschuss beschäf­tigt sich sowohl mit branchenübergreifenden Wirtschaftsthemen, aber auch mit speziellen wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Fragen, die den Finanzdienstleistungssektor betreffen. Die verschiedenen, im Ausschuss vorgebrachten Standpunkte fließen in die Stellungnahmen der IHK ein, beispielsweise zu Verordnungs- und Gesetzgebungsvor­haben.

Februar 2011