Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler und -berater

Ungebundene Versicherungsvermittler sowie Versicherungsberater müssen nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO nachweisen, dass sie über die für Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde verfügen.


Wie kann die Sachkunde nachgewiesen werden?

Der Nachweis kann durch eine Berufsqualifikation erbracht werden. Eine Übersicht zu den anerkannten Berufsqualifikationen ist hier zusammengestellt.
Wer keine dieser Berufsqualifikationen nachweisen kann, muss eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.


Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?

Es gibt Seminare, Fernlehrgänge und Selbstlernmaterial zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.


Wie sieht die Sachkundeprüfung aus?

Die rechtlichen Grundlagen der Sachkundeprüfung finden Sie in
der Versicherungsvermittlerverordnung
. Konkrete Hinweise zur Durchführung der Prüfung erhalten Sie in diesem Informationsblatt.

Weitere Informationen - auch zu anderen prüfenden IHKs - sind auf der Internetseite des DIHK zusammengestellt.

Wie hoch ist die Gebühr für die Sachkundeprüfung?

In der Gebührenordnung der IHK Frankfurt wurden 290 Euro für die gesamte Sachkundeprüfung festgelegt. Für die Wiederholung der praktischen Prüfung werden 95 Euro fällig.

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung werden 30 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme oder Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 50 % der Prüfungsgebühr fällig.


Wann sind die Termine für die Sachkundeprüfung?

Die IHK-Frankfurt bietet folgende Prüfungstermine an.
 
Bitte beachten Sie die besonderen Termine der praktischen Prüfung:
 

Zur Anmeldung laden Sie sich bitte das Anmeldeformular als pdf herunter.
Sie können es am PC ausfüllen.