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Ungebundene Versicherungsvermittler sowie Versicherungsberater müssen nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO nachweisen, dass sie über die für Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde verfügen.
Wie kann die Sachkunde nachgewiesen werden?
Wer keine dieser Berufsqualifikationen nachweisen kann, muss eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.
Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?
Wie sieht die Sachkundeprüfung aus?
Weitere Informationen - auch zu anderen prüfenden IHKs - sind auf der Internetseite des DIHK zusammengestellt.
Wie hoch ist die Gebühr für die Sachkundeprüfung?
In der Gebührenordnung der IHK Frankfurt wurden 290 Euro für die gesamte Sachkundeprüfung festgelegt. Für die Wiederholung der praktischen Prüfung werden 95 Euro fällig.
Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung werden 30 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme oder Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 50 % der Prüfungsgebühr fällig.
Wann sind die Termine für die Sachkundeprüfung?
Die IHK-Frankfurt bietet folgende Prüfungstermine an.
Bitte beachten Sie die besonderen Termine der praktischen Prüfung:
Sie können es am PC ausfüllen.
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