Versicherungsvermittler: Neue Regelungen seit 2007

Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, das die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie aus dem Jahr 2002 in deutsches Recht umsetzt, ist nach einem schwierigen Gesetzgebungsverfahren am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Es sieht eine neue Erlaubnis- und Registrierungspflicht für selbständige Versicherungsvermittler und -berater vor und führt bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten für diese Gewerbetreibenden ein. Insbesondere ist die Zulassung als Versicherungsvermittler künftig an das Vorliegen einer ausreichenden Sachkunde und Vermögensschadenabsicherung für die Kunden geknüpft.

Betroffen sind nicht nur Gründer, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Markt einsteigen, sondern auch bereits aktive Versicherungsvermittler. Dabei sind allerdings eine Reihe von Erleichterungen durch Übergangs- und Bestandsschutzregelungen gegeben. Auch nebenberufliche Vermittler und so genannte produktakzessorische Vermittler, die Versicherungen als Ergänzung zu einem Produkt vermitteln, sind durch das Gesetz erfasst. Hier gibt es ebenfalls bestimmte Erleichterungen und Ausnahmen.

Die IHKs sind die „zuständige Stelle“ für die Führung des Registers. Sie werden durch Vernetzung ein allgemein zugängliches Online-Register zur Verfügung stellen, in das sich künftig alle Versicherungsvermittler und –berater eintragen lassen müssen.

Die IHK Frankfurt am Main ist von Anfang an in das Verfahren integriert. Sie hat bereits zur Richtlinie Stellung genommen, weitere Stellungnahmen wurden zu den diversen Diskussionspapieren sowie zu den Referentenentwürfen abgegeben.

Das Gesetz, die Verordnung sowie die Änderung der Verordnung und auch die EU-Richtlinie stehen nachfolgend als Download zur Verfügung:

"Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV)
 
 

Mehr Informationen zu den Regeln für Versicherungsvermittler finden Sie in unseren Merkblättern. Diese helfen Ihnen, Ihren Vermittlerstatus herauszufinden, und informieren Sie über die weiteren notwendigen Schritte.
 
Wenn Sie Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 d oder § 34 e GewO einreichen wollen, nutzen Sie dazu bitte die folgenden Formulare.

Ob ein Versicherungsvermittler bereits als Makler oder Vertreter zugelassen ist, kann dem Versicherungsvermittlerregister entnommen werden.

Anfragen aus dem IHK-Bezirk Frankfurt am Main beantwortet Ihnen:
 
  • Bei allgemeinen Rückfragen z.B. zur Erlaubnis- und Registrierungspflicht oder zum Antragsprozess können Sie sich an das IHK-Service-Center wenden.

  • Für spezielle Rückfragen oder Fragen zur Behandlung einzelner Vorgänge steht Ihnen unser Team Versicherungsvermittler zur Verfügung.

  • Nutzen Sie aber bitte auch die Informationen in diesem Internet-Angebot und die Merkblätter/Checklisten (siehe oben) zu den Antragsverfahren.


Stand: März 2012