Finanzplatz
In Deutschland dürfen Versicherungsgeschäfte grundsätzlich erst dann betrieben werden, wenn das Unternehmen eine Erlaubnis der Aufsicht hat.» mehr
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungsverträgen als Versicherungsvertreter oder -makler vermitteln will, bedarf der Erlaubnis. Zudem ist eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erforderlich.» mehr
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