Solvency II – neue Rahmenbedingungen für die Versicherungswirtschaft
Ein Gespräch mit IHK-Vizepräsident Prof. Wolfram Wrabetz zu Solvency II.
Die Europäische Union hat sich nach zweijährigem Ringen auf eine Reform der Versicherungsaufsicht verständigt. Im Mai wurden die Solvency-II-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Wie beurteilen Sie die neuen Vorschriften für die Assekuranz?
Wrabetz: Damit ist ein wichtiger Schritt für Europa erfolgt, der zum Ziel hat, die Versicherungsaufsicht in der Gemeinschaft grundlegend neu zu ordnen. Die deutschen Versicherer wollen Solvency II. Der neue Rahmen sollte nun ohne weitere Verzögerungen in den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsländer verankert werden. Angesichts der Bankenkrise wäre jede andere Entscheidung das falsche Signal. Europa sollte gerade jetzt ein richtungsweisendes Aufsichtsrecht für Versicherungsunternehmen einführen, das bedeutend zu risikobasierten Eigenmittelanforderungen, zur Verbesserung des Risikomanagements und zu Transparenz und damit zu dauerhaft mehr Finanzmarktstabilität beiträgt.
Solvency II verzögerte sich. Warum sind einzelne Themen umstritten?
Wrabetz: Kontrovers wird die Diskussion zur künftigen Gruppenaufsicht geführt. In dieser strittigen Frage gab es leider keine Bewegung. Die deutschen Versicherer setzten sich dafür ein, dass eine Muttergesellschaft, die ihren Firmensitz beispielsweise in Deutschland hat, eine Tochtergesellschaft, die etwa in Irland sitzt, mit Kapitalgarantien hätte ausstatten können. Bis zur Höhe des garantierten Betrags könnte die Tochtergesellschaft die Solvenzkapitalanforderung dann mit diesem bedingten Kapitalversprechen statt mit Eigenmitteln vor Ort decken. Gerade kleinere Mitgliedsstaaten sprachen sich jedoch gegen diese Lösung aus. Sie wollen Aufsichtskompetenzen nicht aus den Händen geben.
Die globale Krise der Finanzmärkte hat weite Teile der Weltwirtschaft erfasst. Wie sehr sind die Versicherer getroffen und wie ist die Perspektive für die Risikoträger?
Wrabetz: Die deutsche Assekuranz hat sich in der Krise als stabilisierender Faktor erwiesen und ihre gesamtwirtschaftliche Funktion als Risikoträger und Kapitalsammelstelle auch unter den erschwerten Bedingungen in vollem Umfang erfüllt. Das Versicherungsaufsichtsrecht hat sich bewährt. Die deutschen Versicherungsgesellschaften sind wegen ihrer umsichtigen Anlagepolitik und eines effektiven Risikomanagements von den heftigen Auswirkungen der Krise nur in geringem Maße betroffen. Die Schaffung einer neuen Weltfinanzarchitektur bedarf gleichwohl des Engagements aller Beteiligten. Deshalb treten die deutschen Versicherer für Solvency II ein, weil sie davon überzeugt sind, dass sie damit einen modernen und innovativen Rahmen erhalten, der bedeutend zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität beiträgt.
Welche Kriterien für eine künftige Finanzmarktregulierung spielen eine besondere Rolle?
Wrabetz: Die neue Architektur muss auf globaler, europäischer und nationaler Ebene einerseits die Stabilität der Finanzmärkte wiederherstellen und eine nachhaltige Orientierung der Marktakteure sichern sowie andererseits die Funktionsfähigkeit und Dynamik der Märkte zulassen. Die aktuelle Krise hat bestätigt, dass Finanzmarktentwicklungen heute nicht mehr an Grenzen Halt machen. Deshalb müssen auch nationale und europäische Regulierung und Aufsicht immer in den globalen Kontext eingebettet werden. In jedem Fall müssen die Möglichkeiten zur Einschätzung von Risiken außerhalb der EU deutlich verbessert werden.
Wer sollte diese Rolle für Europa übernehmen?
Wrabetz: Auf europäischer Ebene wäre es heute das jeweilige Komitee, das für die Branche zuständig ist, also im Bereich Versicherungen das in Frankfurt ansässige Komitee Ceiops. Die Grundrichtung steht: Die Europäische Kommission hat den Vorschlag der „de Larosière-Gruppe“ aufgegriffen, die drei bestehenden Ausschüsse zur Finanzmarktaufsicht in den Sektoren Banken, Versicherungen und Wertpapiere bis zum Jahr 2012 zu je einer eigenständigen Aufsichtsbehörde umzugestalten. Die weitere Entwicklung müssen wir allerdings sehr aufmerksam verfolgen, und zwar unter standortpolitischer Zielsetzung. Denn noch ist nicht gewiss, ob Ceiops auf Dauer in Frankfurt verbleibt. Insofern richten sich die Bemühungen von Landesregierung, Stadt und IHK unvermindert darauf, den Sitz der europäischen Versicherungsaufsicht in der Stadt zu halten.
Die Finanzkrise hat die Diskussion über die Verlässlichkeit der vorhandenen Risikomanagementsysteme neu entfacht, denn trotz aller Risikokontrollsysteme gerieten einige Banken und auch Versicherer in Schieflage. Wie unterscheidet sich Solvency II von den bestehenden Regelwerken?
Wrabetz: Die Grundstruktur von Solvency II ist das aus Basel II bekannte Drei-Säulen-Modell, bei dem quantitative und qualitative Anforderungen an das Risikomanagement (Säule I beziehungsweise Säule II) durch Transparenzpflichten (Säule III) begleitet werden. Solvency II als neue Aufsichtsarchitektur geht allerdings weit über Basel II hinaus, weil es nicht Einzelrisiken, sondern die Solvabilität des gesamten Unternehmens betrachtet. Solvency II mit seinem umfassenden Ansatz ist daher Vorbild für die Überarbeitung der Bankenaufsicht.
Sind die deutschen Versicherer für Solvency II gerüstet?
Wrabetz: Das Thema Risikomanagement ist spätestens seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) für die Versicherer auf der Tagesordnung. Aufbauend auf den Vorarbeiten zur Erfüllung des KonTraG sind in einigen Unternehmen die von den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) gestellten Anforderungen bereits heute gelebte Praxis. Da die Einführung der MaRisk und ihre verbindliche Umsetzung bis Ende 2008 einer vorgezogenen Umsetzung der Säule II von Solvency II entsprechen, ist die Branche gut gerüstet.
Welche Auswirkungen hat Solvency II für den Verbraucher?
Wrabetz: Mit Solvency II werden die Ansprüche der Versicherten noch ein Stückchen sicherer. Das Regelwerk entwickelt unser Aufsichtsrecht weiter in Richtung Risikosensitivität. Die Risiken nehmen stetig zu, werden komplexer und internationaler, wie die augenblickliche Lage deutlich zeigt. Solvency II erhöht das Risikomanagement der Versicherer und bereitet sie noch besser auf zukünftige Risiken vor. Folglich werden die Verbraucher noch besser vor möglichen negativen Auswirkungen geschützt. Gerade im Hinblick auf die zukünftig zu erwartende weitere Ausdehnung der privaten Altersvorsorge ist dieser Aspekt nicht zu unterschätzen.
Ein Blick in die Zukunft: Wann haben wir die Finanzkrise überstanden?
Wrabetz: Da bin ich vorsichtig. Viele europäische Regierungen haben positive Schritte zur Krisenüberwindung unternommen, wie etwa Deutschland mit der Einrichtung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin). Die Lage auf den Finanzmärkten hat sich inzwischen etwas beruhigt. Dennoch: Wir fahren auf Sicht. Für meine Branche gilt: Die direkten Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf Versicherungsunternehmen waren und sind begrenzt.
Das Gespräch führte
Hans-Joachim Reinhardt
Geschäftsführer
Starthilfe und Unternehmensförderung
IHK Frankfurt
h.reinhardt@frankfurt-main.ihk.de
Kurzinfo zu Solvency II
Versicherungsunternehmen sind künftig verpflichtet, ihre Geschäftsrisiken exakt zu bewerten und adäquat mit Risikokapital zu hinterlegen. Gleichzeitig wird ein neuer Rahmen für die interne Risikoorganisation geschaffen, um Geschäftsverantwortung und Risikokontrolle künftig strenger voneinander zu trennen. Zur Verbesserung der Markttransparenz schreibt Solvency II zudem neue Offenlegungsvorschriften vor. Die Europäische Union wird mit dieser modernen Regulierung einen neuen weltweiten Maßstab setzen und so Europa – und damit auch Deutschland – als globalen Versicherungsstandort stärken.
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